Klage abgelehnt: Rheinland-pfälzische AfD scheitert vor Verfassungsgerichtshof

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Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zu einem Gericht zu sehen. Foto: Oliver Berg/dpa/Illustration

KOBLENZ. Die rheinland-pfälzische AfD ist vor dem Verfassungsgerichtshof mit einer Klage gegen das Verbot gescheitert, in den Räumen ihrer Landtagsfraktion ein Wahlkampfstudio zu betreiben.

Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) habe bei dem Verbot die verfassungsrechtlichen Grenzen seines Hausrechts nicht überschritten, heißt es in dem am Montag bekannt gewordenen Beschluss. Die Nutzung der Räume für Wahlkampfzwecke sei eine «unzulässige Vermischung von Fraktions- und Parteiarbeit». Die Einrichtung eines Wahlkampfstudios in den Räumen der Fraktion durch die Partei stelle einen «eklatanten Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben» dar, die der Landtagspräsident zu Recht unterbunden habe. (AZ: VGH O 23/21)

Der Verfassungsgerichtshof wies zudem die ebenfalls von der AfD-Landtagsfraktion und dem Landesvorsitzenden Michael Frisch eingereichte Klage im Zusammenhang mit dem Aufdruck der Adresse des Abgeordnetenhauses auf Wahlkampfflyern zurück, gegen die Hering ebenfalls eingeschritten war. Die Forderung des Landtagspräsidenten an die Fraktion, die weitere Verteilung des Flyers zu stoppen beziehungsweise entsprechend auf die Landespartei einzuwirken, habe sich erledigt, da Hering sie nicht weiter verfolgt habe, entschied das Gericht. Das «objektive Klarstellungsinteresse» sei daher entfallen. Frisch habe zudem nicht dargelegt, dass die Aufforderung des Landtagspräsidenten ihn in seinen Abgeordnetenrechten beeinträchtige, was Voraussetzung einer Organklage sei. Frisch sei von Hering ausdrücklich nicht als Abgeordneter, sondern als Landesvorsitzender der AfD angeschrieben worden. (AZ: VGH O 24/21).

Hering sieht sich mit der Entscheidung in seiner Rechtsauffassung bestätigt und das Hausrecht des Landtagspräsidenten gestärkt. Der Verfassungsgerichtshof habe deutlich gemacht, «dass in Wahlkampfzeiten das Gebot der strikten Neutralität uneingeschränkt auch für die Parlamentsfraktionen gilt», erklärte Hering.

Von der AfD war zunächst keine Stellungnahme zu den Beschlüssen zu erhalten. «Wir prüfen das», teilte die Fraktion mit. (dpa)

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