++ AKTUELL: Voller Präsenzunterricht an Schulen in Rheinland-Pfalz ab Mitte Juni ++

In zwei Stufen sollen alle Jahrgangsstufen zum gemeinsamen Unterricht in den Klassenräumen zurückkehren - bei einer Inzidenz unter 100. Das laufende Schuljahr könne so gemeinsam abgeschlossen werden, teilt Bildungsministerin Hubig mit.

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Foto: dpa

MAINZ. Die Schulen in Rheinland-Pfalz sollen nach den Pfingstferien noch zwei Wochen im Wechselunterricht bleiben und dann wieder grundsätzlich zum Unterricht in den Klassenräumen zurückkehren.

«Ab dem 21. Juni 2021 öffnen wir so viel wie möglich», teilte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) am Montag mit. «Danach findet für alle Klassen- und Jahrgangsstufen Präsenzunterricht statt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in den kreisfreien Städten und Landkreisen stabil unter 100 liegt.»

Rheinland-Pfalz sei mit landesweit zurückgehenden Infektionszahlen auf einem sehr guten Weg, erklärte Hubig. Im Anschluss an die bis zum 2. Juni dauernden Pfingstferien seien daher zwei Öffnungsstufen vorgesehen. In einem ersten Schritt werde in allen Jahrgangsstufen der Wechselunterricht fortgesetzt, bis zum 18. Juni. Danach könnten alle Schülerinnen und Schüler bei einer Inzidenz von weniger als 100 000 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen in die Klassenräume zurückkehren. «Alle Schülerinnen und Schüler können das Schuljahr bis zu den Sommerferien so gemeinsam abschließen», teilte Hubig mit.

Diese Planungen seien mit den Experten der Universitätsmedizin Mainz abgestimmt, fügte die Ministerin hinzu. Das Vorgehen sei auch mit Personalräten, Landeselternbeirat und der Landesvertretung der Schülerinnen und Schüler besprochen worden.

Der weit überwiegende Teil der Lehrkräfte wurde nach Angaben des Ministeriums mindestens einmal geimpft. Die Auswertung des Landesuntersuchungsamts habe bestätigt, dass die Hygienekonzepte an den Schulen «sehr wirksam» sind. Weiter bestehen bleibt die Testpflicht. «Das sind sehr gute Voraussetzungen dafür, dass wir ab dem 21. Juni noch mehr Präsenzunterricht anbieten können.»

Nach den Bestimmungen des Bundes findet Wechselunterricht statt, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet. Ab einer Inzidenz von 165 muss Fernunterricht stattfinden.

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