Erhalte ich eine Abfindung bei Kündigung? Die wichtigsten Voraussetzungen

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Symbolbild: pixabay

Gibt es eine Abfindung bei Kündigung? Zwar gibt es den Kündigungsschutz hierzulande schon sehr lange und Deutschland ist kein gewiss kein Land, welches wirtschaftlich schlecht dasteht, dennoch wurden im Jahr 2020 vermehrt Kündigungen ausgesprochen. Dadurch stiegen die Arbeitslosenzahlen in Höhen, die man seit mehreren Jahren nicht mehr gesehen hat. In erster Linie lag das an der Corona Pandemie. Sie hat dafür gesorgt, dass Händler und Restaurants schließen mussten und selbst der Personalbedarf in Kindergarten oder großen Unternehmen ist nicht mehr so hoch wie früher.

Wenn eine Kündigung ausgesprochen wird, dann geschieht das in vielen Fällen ohne, dass ein Abfindungsangebot ausgesprochen wird. Damit dies dennoch passiert, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden.

Abfindung bei Kündigung – Das müssen Arbeitnehmer wissen
Wer in einem Betrieb länger als sechs Monate gearbeitet hat und der Betrieb mehr als zehn Jahre existiert, besteht hat einen Kündigungsschutz. Sollte dann dieser Arbeitnehmer durch seinen Arbeitgeber gekündigt werden, sieht der Kündigungsschutz vor, dass eine Abfindung gezahlt werden muss. Bei vielen Betrieben wird es für Arbeitnehmer schwierig werden eine Abfindung zu bekommen. Aber es ist nicht unmöglich und es gibt Ausnahmen. Wer beispielsweise in einem Betrieb arbeitet, in dem es einen Sozialplan gibt, kann sich Hoffnungen auf ein Abfindungsangebot machen.

Die Höhe der Abfindung – Wie wird sie berechnet?
Die Höhe der Abfindung nimmt selbstverständlich eine zentrale Rolle ein. Für den Arbeitgeber sind es kalkulierbare Kosten, die allerdings auf einmal fällig werden. Für den Arbeitnehmer ist es ein Betrag, der den Übergang vom Berufsleben in die Arbeitslosigkeit erleichtern soll. Es gibt keine Vorschrift wie hoch eine Abfindung ist. Es kommt dabei vor allem auf das an, was die beiden Parteien miteinander vereinbart haben. Gängig ist aber eine Abfindung, bei der pro Jahr ein Brutto Monatsgehalt gezahlt wird.

An dieser Stelle ist wichtig zu erwähnen, dass ein Arbeitnehmer keine Abfindung bekommen kann und gleichzeitig gegen seine Kündigung vorgeht. Stattdessen sorgt die Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag dafür, dass die Kündigung im Einverständnis beider Parteien geschieht.

Risiken bei der Abfindung
Besonders ältere Arbeitnehmer, die kurz vor ihrer Rente stehen, können durch eine Abfindungszahlungen in Probleme kommen, da sie durch die Abfindung Abschläge bei ihren Rentenzahlungen hinnehmen müssen. Dieses Risiko besteht bei jüngeren Arbeitnehmern nicht, da es bei ihnen um die berufliche Vergangenheit und nicht um die berufliche Zukunft geht.

Des Weiteren sollten Arbeitnehmer, die sich für eine Abfindung entscheiden, bedenken, dass ihre Abfindung zunächst versteuert wird, bevor sie auf ihr Konto überwiesen wird. Der vermeintlich hohe Betrag kann dadurch sehr schnell schrumpfen und folglich bleibt nicht mehr viel von der Abfindung übrig. Letztlich führt die Annahme eines Abfindungsangebotes dazu, dass für eine bestimmte Zeit kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.

Kann man ein Abfindungsangebot prüfen lassen?
Arbeitnehmer sollten stets die Möglichkeit in Betracht ziehen, ihr Abfindungsangebot durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Durch diese anwaltliche Prüfung werden mögliche Vorteile und Risiken präsentiert. Daraufhin sollte der Arbeitnehmer diese Informationen nutzen und sie in seine Entscheidung einfließen lassen. Mit anderen Worten: Ein Arbeitnehmer sollte nicht „einfach so“ eine Abfindung akzeptieren, auch wenn die genannte Summe zunächst reizvoll erscheint.

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