MAINZ. Für das Angebot von Bussen und Bahnen in Rheinland-Pfalz gibt es eine neue gesetzliche Grundlage.
Der Landtag verabschiedete am Donnerstag eine Neufassung für das seit 25 Jahren bestehende Nahverkehrsgesetz. Die Regierungsparteien SPD, FDP und Grüne billigten den Entwurf des Verkehrsministeriums, CDU und AfD stimmten dagegen. Im Mittelpunkt steht die Neubestimmung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als kommunale Pflichtaufgabe.
„Das ist ein Meilenstein“, sagte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP). Den Kommunen gebe das Gesetz „den Freiraum und die Unterstützung, die sie brauchen“. Bisherige Einschränkungen im ÖPNV aufgrund der Freiwilligkeit der Aufgabe gehörten damit der Vergangenheit an. Das Gebot zu einer ausgeglichenen Haushaltsgestaltung hat hoch verschuldete Städte deswegen bislang daran gehindert, das ÖPNV-Angebot auszubauen. „Dieses Gesetz ist das modernste Nahverkehrsgesetz, das es in Deutschland geben wird“, sagte Wissing.
Hingegen sprach der CDU-Abgeordnete Helmut Martin von „eklatanten Mängeln“ des Gesetzes trotz seiner langen Vorlaufzeit. Die Informations- und Datengrundlage sei unklar, die Erfüllung der Pflichtaufgabe von der Kassenlage der Kommunen abhängig, und das Parlament werde bei wichtigen Fragen wie dem 365-Euro-Ticket übergangen. „Durch dieses Gesetz wird es für die Bürgerinnen und Bürger keine einzige spürbare Verbesserung geben“, sagte Martin.
















