TRIER. Wie die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier mitteilt, hat diese am heutigen Montag einen Angeklagten in der Sache „Überfall auf Nahkauf und Hornbach in Trier“ verurteilt.
Demnach ist der Angeklagte der schweren räuberischen Erpressung, der versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung sowie der Körperverletzung schuldig und wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem muss der Verurteilte in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Ein Jahr und drei Monate der gegen den Angeklagten verhängten Strafe sind vor der Maßregel zu vollziehen, so das Urteil.
Im Januar 2020 soll der Angeklagte mit seinen Komplizen, die gesondert vom Gericht verfolgt werden, beschlossen haben, sich Geldmittel durch einen Überfall zu verschaffen. So verlangte ein Mitangeklagter unter Vorhalt einer echt aussehenden Pistole die Herausgabe von Geld in einem Trierer nahkauf.
Ebenfalls verwickelt war der Angeklagte in den „Überfall auf den Baumarkt Hornbach“ am 14. März, indem er den Täter zu der Tat drängte und diese schließlich überwachte.
Der Angeklagte ist vorbestraft und befindet sich in diesem Verfahren seit dem 30. April 2020 in Untersuchungshaft.