SAARLOUIS. Im Kampf gegen die Corona-Pandemie ist das von der saarländischen Landesregierung verordnete Prostitutionsverbot gerechtfertigt. Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes nach Mitteilung vom Donnerstag entschieden und damit einen Eilantrag von Bordell-Betreibern zurückgewiesen. Das derzeitige Verbot des Bordellbetriebs sei «nach wie vor erforderlich und verhältnismäßig», urteilten die Richter.
Auch wenn die Betreiber des Bordells ein Schutz- und Hygienekonzept erarbeitet hätten: Dieses sei ungeeignet, die im Bordell bestehenden gesteigerten Infektionsrisiken wesentlich zu verringern, hieß es in der Begründung. Eine effektive Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben und eine Nachverfolgung bei möglichen Infektionsfällen sei «bei realistischer Betrachtung» nicht zu gewährleisten.
Die Betreiber des Bordells sehen das Verbot «mit Blick auf den damit verbundenen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz» als nicht gerechtfertigt an. Vor allem gegenüber anderen «körpernahen Dienstleistern» wie Friseuren, Nagelstudios, Kosmetikstudios und Massagesalons fühlten sie sich ungerechtfertigt ungleich behandelt. Denn diese dürften mit entsprechenden Hygieneregeln arbeiten.
Nach Angaben des Gerichts ist es das erste Mal, dass sich Betreiber eines Bordellbetriebs mit einem Normenkontrollantrag gegen die Verordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wenden. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.