Eilanträge gegen Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz erfolglos

0
Foto: dpa-Archiv

MAINZ. Die Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist nach Entscheidungen des Verwaltungsgerichts in Mainz ein angemessenes Mittel gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Zwei Eilanträge gegen die Maskenpflicht lehnte das Gericht laut einer Mitteilung vom Donnerstag ab.

Das Gericht konnte demnach keine erhebliche Gesundheitsgefahr oder sonstige wesentliche Beeinträchtigungen durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes feststellen.

Die Maskenpflicht sei verhältnismäßig, auch wenn sie in Einzelfällen aufgrund falscher Handhabung nicht so effektiv sei wie vorgesehen. «Gleichwohl dürfte die Maßnahme den Infektionsschutz in einem nicht unerheblichen Maße steigern, sodass deren Wirksamkeit weitestgehend gesichert sein dürfte», hieß es in einem der Beschlüsse. Die Einschränkung der Grundrechte durch das Tragen einer Maske sei nach derzeitigen Erkenntnissen gerechtfertigt.

Vorheriger ArtikelGasgrill in der Wohnung: Brand in Einfamilienhaus in der Eifel
Nächster ArtikelCorona bringt Autohandel 610 Millionen Euro Umsatzeinbußen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.