Pflegefachfrau und Pflegefachmann: Landesgesetz zu Pflegeberufen beschlossen

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Pflegerin und Ältere mit Rollator
Christoph Schmidt/ dpa-Archiv

MAINZ. Der rheinland-pfälzische Landtag hat ein für die Vereinheitlichung der Pflege-Ausbildung im Land nötiges Gesetz beschlossen. Dafür stimmten am Mittwoch die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Grünen; die AfD-Fraktion enthielt sich. Das Gesetz regelt, wie das 2017 vom Bundestag beschlossene und Anfang 2020 in Kraft getretene Pflegeberufegesetz in Rheinland-Pfalz umgesetzt wird.

Das Pflegeberufegesetz führt die bisher getrennten Ausbildungswege in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer einheitlichen Ausbildung und einer neuen akademischen Pflegequalifikation zusammen. Die neue Berufsbezeichnung lautet Pflegefachfrau oder Pflegefachmann.

Das neue Landesgesetz lege die Grundlage dafür, dass die neue Ausbildung ab dem Schuljahr 2020/2021 starten könne, teilte das Bildungsministerium in Mainz mit. Es regele den Übergang der bisherigen Krankenpflege- und Altenpflegeschulen in die neue Schulform Pflegeschule. Bereits angefangene Jahrgänge in den bisherigen Ausbildungsgängen können indes noch wie bisher weitermachen.

«Die Arbeit von Pflegerinnen und Pflegern ist unglaublich wichtig. Das wird uns in diesen Tagen und Wochen besonders vor Augen geführt», sagte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD). Mit dem Landesgesetz werde die Pflegeausbildung nicht nur auf ein modernes Fundament gestellt, sie werde auch attraktiver für Auszubildende, «die wir in diesem Bereich so dringend brauchen».

Der pflegepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Michael Wäschenbach, sagte, Pflegekräfte seien «das Rückgrat des Gesundheitssystems». In Rheinland-Pfalz komme das Ausführungsgesetz leider später als in anderen Bundesländern, das habe unnötig verunsichert. Michael Frisch von der AfD kritisierte, die neue Ausbildung generalisiere zu sehr.

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