Bistum Trier legt Schutzkonzept für gemeinschaftlich gefeierte Gottesdienste vor

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Bistum Trier

TRIER. Am 30. April entscheiden die Ministerpräsidentinnen und –präsidenten in Abstimmung mit der Bundesregierung, ob und wie Gottesdienste in Deutschland wieder unter Einbezug der Öffentlichkeit gefeiert werden können. Seit rund sechs Wochen sind gemeinschaftliche Feiern aufgrund der Umstände im Zusammenhang mit der Corona-Krise bundesweit ausgesetzt. Sollten Bund und Länder grünes Licht geben, könnten bereits am kommenden Wochenende öffentliche Sonntagsmessen stattfinden. Das Bistum Trier hat nun ein umfassendes Schutzkonzept im Hinblick auf eine mögliche Lockerung der Maßnahmen vorgestellt.

Dabei solle gewährleistet sein, dass die Heilige Messe würdig gefeiert wird und zugleich so gestaltet ist, dass „die Gefahr der Ansteckung mit dem Corona-Virus weitestgehend vermieden wird“. So heißt es in dem am 27. April von Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg vorgelegten Schutzkonzept „Schritt für Schritt“.

„Erste Priorität sollen die Sonntagsmessen haben sowie Gottesdienste im Zusammenhang mit Sterbefällen“, schreibt Bischof Dr. Stephan Ackermann begleitend dazu. Auch sollen andere gottesdienstliche Formen wie etwa Wort-Gottes-Feiern und Andachten wieder stattfinden, allerdings nur dort, „wo es möglich ist“.

Abstand und Voranmeldung
Maßgeblich seien dabei die geltenden staatlichen, kommunalen und kirchlichen Bestimmungen für Versammlungen in geschlossenen Räumen, heißt es in dem Konzept. Grundsätzlich sei in Rheinland-Pfalz pro Quadratmeter eine Person zugelassen und der Mindestabstand von 1,5 Meter müsse durchweg eingehalten werden. Im Saarland beschränkt sich die Verordnung auf einen Mindestabstand von zwei Metern. Weitere Anforderungen sind etwa die Möglichkeit einer Einbahn-Regelung für das Betreten der Kirche, optische Markierungen und Absperrungen, eine gute Belüftung sowie die Desinfektion von Kontaktflächen, liturgischen Gegenständen und Mikrofonen. Das Konzept sieht vor, dass der zuständige Pfarrer zusammen mit dem Pastoralteam und den pfarrlichen Gremien vor Ort entscheidet, ob unter diesen Bedingungen Gottesdienste gefeiert werden können. Gemeinsam soll auch entschieden werden, welche Kirchen dazu geeignet sind und wie viele Gottesdienste gefeiert werden. Da die zulässige Anzahl der Mitfeiernden von der Fläche des Kirchenraumes abhängt, können Gläubigen nur nach vorheriger Anmeldung am Gottesdienst teilnehmen. Dies soll unkompliziert per Anruf im örtlichen Pfarrbüro möglich sein. Verbindlich ist auch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, außerdem soll Handdesinfektionsmittel an den Ein- und Ausgängen bereitgestellt werden.

Empfang der Kommunion unter Hygienevorgaben wieder möglich
„Die Umsetzung erfordert einiges an Kraft, Geduld und Organisation, sowie eine hohe Disziplin von allen Mitfeiernden“, schreibt Ackermann weiter. In dieser Situation sei es notwendig, dass sich Haupt- und Ehrenamtliche gegenseitig unterstützen. Die Gläubigen im Bistum Trier werden im auf die Dauer von maximal einer Stunde begrenzten Gottesdienst auf liebgewonnene Elemente verzichten müssen: So entfällt etwa die musikalische Begleitung durch Chor oder Orchester, die Weihwasserbecken bleiben leer und auch beim Friedensgruß gilt analog zum staatlichen Kontaktverbot: Kein Körperkontakt! Um die Teilnahme an der Eucharistie zu ermöglichen, gelten strenge Hygienevorgaben, denn der Empfang der Kommunion soll auch unter den derzeitigen Bedingungen möglich sein. Die Mund- und Kelchkommunion bleibt jedoch weiterhin untersagt.

Die Feiern von Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung sind mit Blick auf die staatlichen Vorgaben zur Versammlung größerer Gruppen bis auf weiteres nicht möglich. Für Gottesdienste in Verbindung mit Bestattungen gelten hingegen dieselben Regeln wie für Sonntagsgottesdienste.

Weitere Informationen gibt es auf: www.bistum-trier.de/liturgie/schutzkonzept-corona/.

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