MAINZ. Bei finanziellen Einbußen wegen der Coronakrise können Steuerzahler eine Senkung von Vorauszahlungen und eine Stundung beantragen. «Wir werden in der aktuellen Situation alles tun, um auch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern», erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) am Donnerstag in Mainz.
Seit Donnerstag ist ein entsprechendes Hilfspaket wirksam, das die Finanzministerien des Bundes und der Länder beschlossen haben.
Stundungen, also der Aufschub für die Fälligkeit einer anstehenden Steuerzahlung, könnten auch zinsfrei ausgesprochen werden, erklärte das Finanzministerium in Mainz. Auch soll es weder Vollstreckungsmaßnahmen noch Säumniszuschläge geben. Diese steuerlichen Hilfsmaßnahmen gelten bis zum Ende des Jahres. Allen von Einbußen Betroffenen wird empfohlen, sich mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen und entsprechende Anträge einzureichen.