Bistum Trier stellt Pläne vor: 13 neue Pfarreien bekanntgegeben

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Bischof Dr. Stephan Ackermann, Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg und Pressesprecherin Judith Rupp stellten die nächsten Schritte der Umsetzung der Synode vor. 13 Pfarreien der Zukunft werden am 1.1.2020 errichtet sein, die 22 weiteren folgen bis spätestens 1.1.2022.

TRIER. Zum 1. Januar 2020 werden im Bistum Trier 13 Pfarreien der Zukunft errichtet, und mit ihnen zusammen die entsprechenden Kirchengemeinden der Zukunft. Das haben Bischof Dr. Stephan Ackermann und Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg am 10. Januar in Trier bekannt gegeben. Die weiteren 22 Pfarreien der Zukunft werden spätestens zum 1. Januar 2022 errichtet.

Mit dieser Entscheidung wolle er sein Versprechen einlösen, nicht „über Jahre hinweg über die Strukturen zu diskutieren“, sagte Ackermann: „Wir wollen mit neuem Schwung das Evangelium leben! Dazu ist die Synode angetreten. Das ist unsere Herausforderung.“ Die Pfarreien mit ihren Strukturen seien dazu eine wichtige Stütze, bildeten aber eben nur den Rahmen. „Wie wir diesen Rahmen mit Leben füllen, wie wir darin mit den Menschen unterwegs sind – das wird das Entscheidende sein. Mehr als bisher sollen in den neuen Pfarreien die verschiedenen Orte und Formen von Kirche miteinander vernetzt werden und soll sich der Blick über den kirchlichen Binnenraum hinaus auf das soziale Miteinander der Menschen richten.“

Der Bischof zeigte sich überzeugt davon, dass nicht alles im Vorhinein beschrieben und bestimmt werden könne. „Erst im konkreten Tun werden wir mehr Klarheit gewinnen, was geht, wie es geht und wo es weitere Präzisierungen und möglicherweise auch Nachjustierungen braucht. Die Perspektivwechsel der Synode brauchen eine Unterbrechung vieler traditioneller Strukturen und Muster unserer bisherigen territorialen Seelsorge; das ist in den Beratungen mit den Synodalen und in der Folge mit den diözesanen Räten deutlich geworden. Nun müssen wir damit Erfahrungen machen und eine neue Praxis beginnen.“

Bischof wie Generalvikar betonten, für die Pfarreien der Zukunft, die in der zweiten Phase starten, bedeute das keinesfalls einen Stillstand. „Denn für das pastorale Handeln in allen Pfarreien gilt: Das, was jetzt schon klar und entschieden ist – Rahmenleitbild, eine stärker diakonischen Ausrichtung, die Weiterentwicklung des ehrenamtlichen Engagements – ist schon jetzt soweit als möglich aufzunehmen“, sagte Ackermann. Er sei sicher, dass die Errichtung der ersten 13 Pfarreien eine Bewegung auslösen werde, „die auch den anderen hilft, intensiv auf die neue Form des pfarrlichen Lebens zuzugehen“. Auch von Plettenberg betonte, niemand müsse mit der inhaltlichen Synodenumsetzung warten. „Auf die Begleitung und Unterstützung der Pfarreien oder Pfarreiengemeinschaften im Übergang werden wir ein besonderes Augenmerk legen.“

Mit der gestuften Umsetzung trage das Bistum den administrativen und auch kommunikativen Herausforderungen unserer Umsetzung Rechnung. „Wir haben sehr ernsthaft geprüft und uns gefragt: Ist das der Weg für unser Bistum? Was ist realistisch zum 1.1.2020 machbar? Wann überfordern wir die Menschen vor Ort, aber auch die Verwaltung?“ erklärte der Bischof. Er erhoffe sich von diesem Verfahren erste konkrete Erfahrungen mit der Umsetzung der pfarrlichen Struktur. Außerdem gehe er davon aus, dass diese Erfahrungen dazu beitragen, vorhandene Ängste abzubauen und weitere Menschen für die Reform zu gewinnen. „Wir machen hier nicht einfach eine Strukturreform. Wir wollen eine Erneuerung des kirchlichen Lebens im Bistum Trier.“

Generalvikar von Plettenberg erläuterte, die 13 Pfarreien in die erste Phase der Umsetzung der neuen Raumgliederung seien die, die von ihrem Territorium her deckungsgleich mit bisherigen Dekanaten sind ( Liste unten). Das habe den Vorteil, dass die Pfarreiengemeinschaften, die vorerst noch bestehen bleiben, in ihren Grenzen nicht davon berührt sind. „Zudem gibt es durch die Dekanate bereits vielfältige Vernetzungen, über die Grenzen von Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften hinaus gibt es pastorale Praxis und gemeinsame Erfahrungen.“ Für die Verwaltung, die dann eine Zeitlang „zweigleisig“ fahren müsse, sei das realisierbar. Jetzt gelte es, etwa eine Gremienstruktur für den Übergang zu erarbeiten oder was das für die Mitarbeitenden sowohl in der Pastoral wie in der Verwaltung bedeute. Der Generalvikar kündigte Informationsveranstaltungen sowohl in den drei Visitationsbezirken mit dem Bischof als auch in der Fläche des Bistums an.

„Die kirchenrechtlich vorgesehene Anhörung wird ab März 2019 starten“, erklärte der Generalvikar, und zwar für alle Pfarreien der Zukunft durchgeführt, nicht nur für die der ersten Umsetzungsphase. „Denn etwa die Raumgliederung berührt ja das gesamte Gebiet des Bistums.“ Gegenstand der Anhörung werde neben den zukünftigen Pfarrgrenzen auch der künftige organisatorische Aufbau der Pfarrei sein, die Gremienstruktur, die Rechtsnachfolge und die Pfarrorte. Eine Liste der Pfarrorte mit dem Sitz von Leitungsteam und Verwaltung legte von Plettenberg ebenfalls vor. Zudem erläuterte er, die Pfarreien würden grundsätzlich nach den Pfarrorten benannt. „Lediglich die Pfarreien Adenau-Gerolstein und Cochem-Zell tragen zwei Orte im Namen. Bei der Pfarrei der Zukunft Tholey nennen wir diese nach dem Namen der Gemeinde, in der der Ortsteil Theley liegt, den wir als Pfarrort vorsehen.“ Mit dieser Entscheidung sei das Bistum der Umsetzung der Synode und der Perspektivwechsel „ein gutes Stück näher“ gekommen. „Ich will nicht verhehlen, dass uns immer wieder neu bewusst wird, was für ein Mammut-Projekt wir hier begonnen haben. Aber es ist ein Gemeinschaftsprojekt von Bischof und Gläubigen, von Bistumsleitung und Mitarbeitenden, von Haupt- und Ehrenamtlichen“, betonte von Plettenberg.

Die Pfarreien, die zum 1.1.2020 starten sollen

Im Visitationsbezirk Koblenz: Andernach, Bad Kreuznach, Betzdorf, Idar-Oberstein,
Koblenz, Neuwied, Ochtendung

Im Visitationsbezirk Trier: Wittlich

Im Visitationsbezirk Saar: Saarbrücken, St. Wendel, Tholey, Völklingen, Wadern

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