TRIER. Wie das Landgericht Trier mitteilt, hat die 1. Große Jugendkammer am heutigen Tage ein Urteil gegen einen 61-Jährigen Mann verkündet.
Demnach ist der Angeklagte ist schuldig des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in kinderpornographischer Absicht in Tateinheit mit Herstellen von kinderpornographischen Schriften in zwei tateinheitlichen Fällen sowie des Besitzes kinderpornographischer Schriften in 26 tateinheitlichen Fällen.
Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Dem Mann aus der Verbandsgemeinde Hillesheim wurde vorgeworfen, im Zeitraum zwischen dem 27.02.2012 bis 01.02.2018 die folgenden Taten begangen zu haben:
1. Am 27.07. und 30.07.2012 soll der Angeklagte von der damals 8 jährigen Geschädigten E. kinderpornographische Lichtbilder gefertigt und diese anschließend im Internet verbreitet haben.
2. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung am 01.02.2018 wurden bei dem Angeklagten 24 Dateien mit kinderpornographischem Inhalt aufgefunden
Der Angeklagte besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und ist bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Er befand sich seit dem 01.02.2018 in Untersuchungshaft.