REGION. Das anhaltend trockene Wetter der vergangenen Wochen hat im Südwesten von Rheinland-Pfalz zu einer stark gestiegenen Waldbrandgefahr geführt.
Der Deutsche Wetterdienst vermeldet ab dem heutigen Dienstag eine hohe Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5)
Da eine Vielzahl der Brandereignisse auf falsches Verhalten der Waldbesucher (insbesondere Camper, Wanderer und Kinder) zurückzuführen ist, warnt das Forstamt Saarburg und gibt folgende Verhaltenstipps:
– Beachten Sie wegen des hohen Gefahrenpotentials das in Rheinland-Pfalz bestehende, ganzjährige Rauchverbot im Wald.
– Werfen Sie auch keine Zigarettenkippen aus dem Auto.
– Offenes Feuer im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald bedarf der Genehmigung des Forstamtes. Wenn Sie grillen möchten, benutzen Sie bitte die extra dafür ausgewiesenen Plätze und achten Sie darauf, dass das Feuer beim Verlassen vollständig erloschen ist.
– Hinterlassen Sie keinen Müll im Wald. Eine Glasscherbe kann wie ein Brennglas wirken und ein Feuer auslösen.
– Stellen Sie Ihr Fahrzeug ausschließlich auf den vorgesehenen Waldparkplätzen ab. Ein Katalysator kann so heiß werden, dass sich trockenes Material unter dem Wagen entzündet.
– Waldeinfahrten sind frei zu halten, damit Einsatzwagen der Feuerwehr und anderer Hilfsdienste im Notfall jederzeit passieren können.
Wählen Sie sofort den Notruf der Feuerwehr Tel.: 112, wenn Sie einen Brand entdeckt haben
Versuchen Sie, ein entstehendes Feuer selbst zu löschen, wenn für Sie keine Gefahr besteht. Ist das nicht möglich, bringen Sie sich schnellstmöglich in Sicherheit und vermeiden Sie das Einatmen von Rauch.
Wir bitten die Bürger um Einsicht und Mithilfe bei der Verhütung von Bränden, daher sind alle Waldbesucher aufgerufen, sich an die Regeln zu halten und einen entdeckten Brand sofort zu melden, so kann ein Waldbrand vermieden oder zumindest schnell eingegrenzt und gelöscht werden.
Auch in der Nähe von Gewässern, wie z.B. unterhalb der Saarhänge am Saarufer besteht immer eine hohe Waldbrandgefahr, in der Regel wird der nötige Abstand von 100 m zum Wald unterschritten, daher ist dort das Grillen und Betreiben von Feuerstellen verboten.
(Infos: Verbandsgemeindeverwaltung Konz)