Bergtour wurde Albtraum: Sturz in reißendem Wasser – Mutter stirbt bei Bergtour vor Kinderaugen!

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Der tragische Unfall ereignete sich unweit der Reintalangerhütte des Alpenvereins. (Archivbild)Angelika Warmuth/dpa

SPEYER. Was als gemeinsame Familienwanderung auf die Zugspitze begann, endete für eine Familie aus Speyer in einer schrecklichen Tragödie: Nach dem tödlichen Absturz einer Frau im August 2025 ist ein Bergführer nun vom Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 58-Jährige bei der Tour seine fachlichen Grenzen überschritten hatte.

Gericht verurteilt Bergführer zu Geldstrafe

Der Bergführer wurde zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt. Die Anklage hatte ihm fahrlässige Tötungvorgeworfen.

Nach Überzeugung des Gerichts hätte der Mann seine Gäste nicht zu einem Bad in einem natürlichen Wasserbecken, einer sogenannten Gumpe, animieren dürfen.

Familienausflug endet in Katastrophe

Die betroffene Familie aus Speyer wollte gemeinsam mit ihren beiden Kindern die Zugspitze über das Reintal erklimmen – den einfachsten, aber zugleich längsten Aufstiegsweg. Dafür schloss sie sich einer vom später verurteilten Bergführer geleiteten Gruppe an.

Unterwegs soll der Bergführer seinen Gästen ein natürliches Wasserbecken mit nur vier Grad kaltem Wasser als eine Art „Whirlpool“ angepriesen haben.

Frau wird von Strömung erfasst

Mehrere Teilnehmer wagten sich nacheinander in das eiskalte Wasser, die Mutter der Familie sogar zweimal. Beim zweiten Einstieg verlor sie jedoch den Halt, geriet in eine starke Strömung und wurde vom Wasserfall am Abfluss der Gumpe über mehr als acht Meter hohe Felsen hinabgerissen.

Ihr Ehemann versuchte noch, sie zu retten, stürzte dabei jedoch ebenfalls mit ab.

Kinder erleben Unglück mit an

Besonders erschütternd: Zeugen des Unglücks waren unter anderem die beiden Kinder des Paares.

Die Frau starb später am Abend im Krankenhaus. Ihr Mann überlebte schwer verletzt.

Gericht sieht Qualifikation überschritten

Nach Auffassung des Gerichts war der Angeklagte zwar als Bergführer ausgebildet, nicht jedoch als Canyoning-Führer für Situationen im reißenden Wildwasser.

Genau darin sah das Gericht den entscheidenden Punkt: Der 58-Jährige habe seine Qualifikation überschritten und seine Gäste damit einer Gefahr ausgesetzt, die er in dieser Form nicht hätte verantworten dürfen.

Strafbefehl nicht akzeptiert – deshalb Prozess

Der Bergführer hatte zunächst bereits einen Strafbefehl erhalten. Zum Gerichtsprozess kam es, weil er diesen nicht akzeptieren wollte.

Mit dem Urteil ist der Fall nun juristisch aufgearbeitet – die Tragödie für die Familie bleibt jedoch unermesslich.

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