Rheinland-Pfalz will sexuelle Identität ins Grundgesetz

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MAINZ. Der Schutz der sexuellen Identität soll nach dem Willen von Rheinland-Pfalz ins Grundgesetz. Das Land wolle Mitantragsteller einer Bundesratsinitiative von Berlin werden, sagte der Sprecher des Justizministeriums, Christoph Burmeister, am Montag in Mainz.

Der Artikel 3, Absatz 3 soll so ergänzt werden, dass es heißt: «Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.»

Dabei geht es um den Schutz homosexueller, transsexueller und intersexueller Menschen. Das Kabinett berät an diesem Dienstag darüber. Das FDP-geführte Justizministerium geht von einer Zustimmung zu der Bundesratsinitiative aus. Das Bundesverfassungsgericht hatte im November entschieden, dass der Gesetzgeber das deutsche Geburtenregister besser auf Intersexuelle zuschneiden muss. Wenn wie bisher ein Geschlecht eingetragen wird, ist neben den Möglichkeiten «weiblich» und «männlich» eine dritte Option notwendig (Az. 1 BvR 2019/16). Nach Schätzungen gibt es mindestens 80 000 intersexuelle Menschen in Deutschland.

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