Land prüft Schließung des Trierer Gefängnisses

5

TRIER. Das rheinland-pfälzische Justizministerium prüft eine Schließung des Gefängnisses in Trier und gleichzeitig den Ausbau der nur rund 45 Kilometer entfernten JVA Wittlich.

Damit sollen JVA-Mitarbeiter effizienter eingesetzt und Kosten gespart werden, wie Minister Herbert Mertin (FDP) am Dienstag in Mainz ankündigte. Auf längere Sicht sei vorgesehen, 50 Stellen im Justizvollzug zu streichen.

Das war schon für den Doppelhaushalt 2019/2020 vorgesehen, wird nun aber verschoben. Geplant ist, das seit 2010 ungenutzte alte Haftgebäude auf dem Gelände der JVA Wittlich zu sanieren und dann die Einrichtung in Trier zu schließen. Ob dieses Vorhaben wirtschaftlich ist und umgesetzt wird, sollen Experten nun bis Ende 2019 prüfen.

Vorheriger Artikel«Sicherheitsrisiko»: Trierer Gericht entlässt Justizvollzugsbeamten
Nächster Artikel88-Jähriger fährt sich mit Rollstuhl fest: Feuerwehr hilft

5 Kommentare

  1. Als gelegentlicher Nutzer der AB zwischen Trier und Wittlich frage ich mich, ob sich der Wegfall der U-Haft-Kapazitäten in direkter Nähe zum Landgericht Trier nicht negativ auf Prozessverläufe auswirkt. Ist die „Knasti-Landverschickung“ mit anschließendem Pendelbetrieb logistisch sinnvoll und kostengünstiger? Und vor Allem: bekommen alle Gefangenentransporter ’ne dunkelblaue Plakette?

    • Richtig. Wenn man wirtschaftlich entscheiden will muss man das alles mitberechnet. Ob jetzt 2 Kripobeamte inkl.Staatsanwalt und Pfkichtverteidiger von Trier nach WIL Pendeln sind schon mal für jede Person 1 Stunde weg

  2. Da hatte ein Sesselfurzer mal wieder nichts zu tun und denkt sich einen solchen Schwachsinn aus. Die Insassen dann vonn Wittlich nach Trier zum Gericht zu fahren, kostet auch Gelf und bindet Personal.

    • Andererseits hat das Justitzministerium dann die Kosten tlw. dem Innenministerium(Polizei) aufgebürdet. Dann wenn Polizisten wg. Verhören immer 1,5 Std. statt 30 min. Unterwegs sind.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.