KLOTTEN/KOBLENZ (dpa/lrs). Die wegen ihrer Schließung in die Schlagzeilen geratene Grundschule in Klotten an der Mosel darf nach einem Gerichtsbeschluss vorerst nicht wieder ihre Türen öffnen.
Der Antrag der Ortsgemeinde, die Schließungsverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) aufzuheben, blieb in einem Eilverfahren ohne Erfolg, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Freitag mitteilte. (Az: 4 L 808/17.KO)
Es argumentierte vor allem mit den deutlich gesunkenen Schülerzahlen. Im Schuljahr 2010/2011 hätten noch 33 Kinder die kleine Grundschule besucht. 2016/2017 seien es nur noch sieben gewesen, so dass die Schule die gesetzlich vorgesehene Mindestgröße nicht mehr erreiche.
Welche Auswirkungen diese Umstände hätten, müsse im Hauptsacheverfahren abschließend beantwortet werden. Die vorläufige Schließung der Zwergschule ist laut Gericht gleichwohl gerechtfertigt. Denn es gehe auch um die Planungssicherheit für den Betrieb einer Grundschule mit dem Einsatz von Lehrern und der Schülerbeförderung. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz möglich.
Bei der Überprüfung von 41 kleinen Grundschulen im Bundesland stehen nach der ersten Schließung in Klotten weitere Entscheidungen an. Bereits klar ist, dass die Grundschule in Wernersberg in der Pfalz fortgeführt wird. Für die 39 weiteren Schulen können die kommunalen Träger noch bis Ende September ein Konzept einreichen. Das Bildungsministerium in Mainz hat dazu im März Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot vorgelegt.