TRIER. Wie das Landgericht Trier mitteilt, wurde die Revision des Angeklagten im „Konzer-Mordprozess“ als unbegründet verworfen. Das Urteil der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier vom 6. Juli 2016 ist somit rechtskräftig.
Mit Urteil vom 06. Juli 2016 war der Angeklagte wegen Mordes in Tateinheit mit Wohnungseinbruchdiebstahls zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Der Angeklagte soll bei einem geplanten Einbruch von der Bewohnerin überrascht worden sein, weshalb er sich zur Tötung entschlossen haben soll, um sich vor Entdeckung zu schützen und um dem Tatplan, Wertgegenstände zu entwenden, weiter nachgehen zu können. Der Angeklagte soll sein Opfer daher überwältigt und erdrosselt haben.