TRIER / TRABEN-TRARBACH. Wegen Verstoßes gegen das Weingesetz hat das Trierer Amtsgericht einen Winzer aus Traben-Trarbach heute zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt.
Laut Gerichtsurteil hatte der Moselwinzer Jörg Trossen aus Traben-Trarbach in größerem Stil Qualitätsweine verkauft, ohne die dafür notwendige amtliche Prüfnummer zu haben. Auch bei einem weiteren Vorwurf sah das Gericht die Schuld des Winzers als erwiesen an: Er hatte Weine als „Moselwein“ verkauft, die aber mit Trauben aus der Pfalz verschnitten waren.
Einen Strafbefehl des Amtsgerichtes vom Januar akzeptierte der Winzer, so dass er nun aufgrund des Strafbefehls verurteilt werden konnte.
Sollte der Winzer sich in Zukunft noch einmal etwas zu Schulden kommen lassen, droht ihm eine sofort fällige Strafe von 14.400 Euro. Besonders brisant in diesem Fall war sicherlich auch, dass Jörg Trossen bis Januar Vizepräsident des „Weinbauverbandes Mosel“ war. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war er in diesem Monat von seinem Amt zurückgetreten.