Oberverwaltungsgericht – Höhere Steuern für einen Kampfhund gerecht?

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KOBLENZ. Weil ein Mann aus Schüller in der Eifel für seinen Staffordshire Bullterrier 1000 Euro Steuer, statt der 60 Euro Hundesteuer zahlen musste, zog er vor das Trierer Verwaltungsgericht. Nach Abweisung der Klage ging er in Berufung, sodass heute das Koblenzer Oberverwaltungsgericht entscheiden muss.

Der Hundebesitzer ist der Meinung, dass die zu zahlende Steuer in keinem Verhältnis zu der eines „normalen“ Hundes stehe. Der Staffordshire Bullterrier gilt als gefährlicher Hund.

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