NPD-Verbot ? – So hat das Verfassungsgericht entschieden

2
Symbolbild "NPD"

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Antrag des Bundesrates zum Partei Verbot der NPD zurückgewiesen. Dies verkündeten die Richter am Dienstagmorgen.

Zwar sei die Gesinnung der Partei verfassungsfeindlich, allerdings habe die Partei nicht das „Potenzial“, die Demokratie zu beseitigen.

Nach 2003 ist dies bereits das zweite gescheiterte NPD Verbotsverfahren.

Zur heute verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, erklärte Justizminister Herbert Mertin in Mainz: „Die Entscheidung macht deutlich, dass der Kampf gegen Rechtsextremismus und Verfassungsfeinde – innerhalb und außerhalb der NPD – politisch und gesellschaftlich, nicht aber juristisch geführt werden muss. Das Verfahren hat der Partei über Jahre hinweg massive Aufmerksamkeit beschert, die in keinerlei Relation zu ihrer verschwindend geringen politischen Bedeutung steht.“

Bereits in seiner ersten Amtszeit als rheinland-pfälzischer Justizminister hatte sich Herbert Mertin daher gegen das im Jahr 2001 eingeleitete erste Verbotsverfahren ausgesprochen, welches 2003 ebenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte.

„Selbst ein Erfolg des Antrags hätte das eigentliche Problem nicht lösen können: Parteien lassen sich verbieten, politische Dummheit nicht“, so der Minister abschließend.

Vorheriger ArtikelOberverwaltungsgericht – Höhere Steuern für einen Kampfhund gerecht?
Nächster ArtikelDer tägliche Service: Lokalo Mittagstisch

2 Kommentare

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.