Hohe Haftstrafen nach Raub mit Todesfolge

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TRIER. Den Angeklagten wurde von der Anklageschrift ein gemeinschaftlicher Raub im Fall des Todes eines Geschäftsführers eines Paketdienstleisters im Industriegebiet in Mehren im Jahre 2005 vorgeworfen. In der Strafsache hat die 1. Große Jugendkammer als Schwurgerichtskammer heute Vormittag ein Urteil verkündet:

Hiernach sind die Angeklagten wie folgt schuldig:

  • der Angeklagte K (1) des Raubes mit Todesfolge in Tateinheit mit Totschlag,
  • der Angeklagte K (2) des Raubes mit Todesfolge,
  • der Angeklagte A. des besonders schweren Raubes und
  • der Angeklagte G. – unter Freispruch im Übrigen – des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln.

 

Sie wurden daher zu folgenden Freiheits- beziehungsweise (K (2)) Jugendstrafen verurteilt:

  • der Angeklagte K (1) zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren,
  • der Angeklagte K (2) zu einer Jugendstrafe von vier Jahren,
  • der Angeklagte A zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren,
  • die Angeklagte G. zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten.

Der heute 30 Jahre alte Angeklagte G.(wohnhaft im Raum Daun), der heute 46-jährige Angeklagte A. (wohnhaft in Bayern), der heute 36-jährige K1 (wohnhaft im Raum Daun) und der heute 28-jährige Angeklagte K2 (wohnhaft im Raum Daun) sollen in den späten Abendstunden des 23.12.2005 ein Betriebsgelände eines Paketdienstleisters in Mehren aufgesucht haben, um dort Geld und Wertsachen zu erbeuten. Die Angeklagten sollen auf den Geschäftsführer der Firma getroffen sein, der sich zu der späten Uhrzeit als letzter Mitarbeiter alleine auf dem Betriebsgelände befunden haben soll. Der Geschädigte soll dann aus dem Kreis der Angeschuldigten mehrere Schläge mit mindestens einem – bislang unbekannten – Tatwerkzeug gegen Kopf und Oberkörper erhalten haben. Hierdurch soll er so schwere Verletzungen erlitten haben, dass er im weiteren Verlauf verstorben sein soll. Die Angeschuldigten sollen den Schlüsselbund des Opfers an sich genommen und aus dem Tresor der Firma mehrere tausend Euro Bargeld entwendet haben.

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