Rechtswidrige Kontrolle von dunkelhäutiger Familie

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KOBLENZ. Die Kontrolle einer dunkelhäutigen Familie in einem Zug durch Beamte der Bundespolizei ist rechtswidrig gewesen. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hat der Senat nicht die Überzeugung gewinnen können, dass die Auswahl der betroffenen Personen nicht wegen ihrer Hautfarbe erfolgt ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Kläger sind deutsche Staatsangehörige und haben eine dunkle Hautfarbe. Sie fuhren am 25. Januar 2014 mit ihren beiden Kindern – damals fünf und eineinhalb Jahre alt – in der regionalen Mittelrheinbahn, die zwischen Mainz und Koblenz verkehrt. Drei Beamte der Bundespolizei stiegen gegen 12.10 Uhr in Bingen in den Zug ein. Gegen 12.20 Uhr sprach einer der Beamten sie an und forderte sie auf, ihre Ausweise vorzuzeigen. Die Kläger kamen der Aufforderung nach und übergaben zwei deutsche Personalausweise. Der Polizeibeamte gab telefonisch die Personalien zum Datenabgleich durch. Nach Rückgabe der Ausweise stiegen die Polizeibeamten an der nächsten Haltestelle aus. Weitere Kontrollen fanden in diesem Zug nicht statt.

Mit ihrer daraufhin erhobenen Klage machten die Kläger geltend, die polizeilichen Maßnahmen seien rechtswidrig gewesen. Die Voraussetzungen für eine Kontrolle in Zügen, die zur unerlaubten Einreise genutzt würden, hätten nicht vorgelegen. Die Polizeikontrolle habe insbesondere gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Das Verwaltungsgericht gab der Klage mit der Begründung statt, ein Regionalzug, der – wie vorliegend – seinen Ausgangs- und Endpunkt im Bundesgebiet habe, könne nicht zur unerlaubten Einreise genutzt werden. Das Oberverwaltungsgericht wies die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten zurück.

Die Kontrolle fände ihre Rechtsgrundlage in § 22 Abs. 1a des Bundespolizeigesetzes (BPolG). Danach könne die Bundespolizei eine solche Maßnahme in bestimmten Zügen zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet ergreifen. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz seien regionale Züge, die – wie die Mittelrheinbahn im vorliegenden Fall – ihren Ausgangs- und Endpunkt im Bundesgebiet hätten, nicht vom Anwendungsbereich der Vorschrift ausgeschlossen. Mit dem Wortlaut sei auch ein weiteres Verständnis der Norm vereinbar, das nicht auf grenzüberfahrende Züge beschränkt sei, sondern auch Züge einschließe, die auf einer Zugstrecke nach einem Umsteigen zur Weiterreise unerlaubt einreisender Personen genutzt würden. Für ein solches Verständnis sprächen unter anderem die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, die Systematik des Gesetzeswortlautes und der Gesetzeszweck.

Die Vorschrift sei mit diesem Inhalt auch verfassungsgemäß. Sie genüge insbesondere dem aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Bestimmtheitsgebot und verstoße nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es bestünden auch keine durchgreifenden Bedenken an ihrer Vereinbarkeit mit EU-Recht, nämlich mit den Regelungen zur Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen nach Art. 20 und 21 des Schengener Grenzkodexes. Denn die Ausübung der Befugnis im Bundespolizeigesetz zur Befragung und zum Ausweisverlangen in bestimmten Zügen im Bundesgebiet zur Unterbindung unerlaubter Einreise habe nicht die gleiche Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen; die polizeilichen Maßnahmen würden nach den gesetzlichen Regelungen nur auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt.

Die Anwendung der Vorschrift im vorliegenden Fall sei jedoch ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig.

Es könne dahinstehen, ob die Beklagte hinreichend nachgewiesen habe, dass aufgrund von Lageerkenntnissen oder grenzpolizeilicher Erfahrung angenommen werden könne, die Bahnstrecke von Mainz nach Koblenz werde zur unerlaubten Einreise genutzt, und somit die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Kontrolle der Kläger vorlägen.

Die Auswahl der Kläger sei jedenfalls ermessensfehlerhaft. Bei Würdigung des gesamten Sachverhalts, insbesondere nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme, in der die Polizeibeamten, die die Kläger kontrolliert hätten, als Zeugen vernommen worden seien, habe der zur Entscheidung berufene Senat nicht die Überzeugung gewinnen können, dass die Hautfarbe der Kläger für ihre Kontrolle nicht zumindest ein mitentscheidendes Kriterium gewesen sei.

Nach Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) dürfe niemand wegen seiner „Rasse“ benachteiligt werden, womit auch die Hautfarbe umfasst sei. Dieses Merkmal dürfe nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als Anknüpfungspunkt für eine rechtliche Ungleichbehandlung herangezogen werden. Die Verfassungsbestimmung binde nicht nur den Gesetzgeber, sondern auch die Behörden bei der Anwendung der Gesetze. Eine Auswahl der Personen bei Kontrollen zur Unterbindung unerlaubter Einreisen, für die die Hautfarbe der Personen das alleinige oder zumindest ein ausschlaggebendes Kriterium sei, verstoße nach der Rechtsprechung des Senats gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG. Zwar dienten Kontrollen nach § 22 Abs. 1a BPolG der Verhinderung und Unterbindung unerlaubter Einreise und damit der Bekämpfung von illegaler Migration, Schleusungskriminalität und Menschenhandel, also durchaus gewichtigen öffentlichen Interessen. Angesichts der geringen Erfolgsquote, das heißt der geringen Zahl festgestellter unerlaubter Einreisen im Verhältnis zur großen Zahl der Befragungen von nur rund 1 %, komme dieser Befugnis keine so große Bedeutung zum Schutz der genannten öffentlichen Interessen zu, dass sie ausnahmsweise eine Ungleichbehandlung wegen der Hautfarbe rechtfertigen könne.

Liege der Auswahl der nach § 22 Abs. 1a BPolG befragten Person ein Motivbündel zugrunde und sei dabei die Hautfarbe ein die Entscheidung zur Durchführung der Kontrolle tragendes Kriterium unter mehreren, so sei über die bisherige Rechtsprechung hinausgehend ebenfalls ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG anzunehmen. Eine Kontrolle in Anknüpfung an die Hautfarbe sei unzulässig. Die genaue Motivlage der die Kläger kontrollierenden Bundespolizeibeamten habe sich auch im Rahmen der umfangreichen Beweisaufnahme nicht feststellen lassen. Aufgrund der äußeren Umstände der Kontrolle und der teilweise unklaren Angaben der Zeugen sei der Senat nicht hinreichend davon überzeugt, dass die Hautfarbe der Kläger für ihre Kontrolle nicht doch mitentscheidend gewesen sei.

Der im Anschluss an das Ausweisverlangen telefonisch durchgeführte Abgleich der Personalien der Kläger mit dem Fahndungsbestand sei folglich ebenfalls rechtswidrig.

2 Kommentare

  1. Unser freiheitlich demokratischer Rechtsstaat mit seinen Gutmenschen von Amts wegen in Fantasie und Praxis.

    Machtmissbrauch von Herrschenden wird verhindert, weil diese verpflichtet wären, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten, vgl. sinngemäß Prof. Dr. Ridder, der auf dem 40. Deutschen Juristentag 1953 auch rechtsverdrehend behauptete: „Es gibt keine »rechtsprechende Gewalt« in der Demokratie des Grundgesetzes“, obwohl das Grundgesetz die „rechtsprechende Gewalt“ wörtlich nennt und sie „den Richtern anvertraut“ (in Art. 92), vgl. http://www.gewaltenteilung.de/tag/demokratieprinzip). Es fehlt demnach an einem ordentlich durchdachten Aufbau unserer Gesellschaft, mit dem Ergebnis, dass Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen systemkonform sind (vgl. http://www.spiegel.de/forum/panorama/kann-man-der-justiz-deutschland-trauen-thread-36650-2.html). Gesundheitswesen und Zulassung von chemischen Stoffen werden offenbar auch von Geld- und Machtinteressen bestimmt, vgl. z.B. im Internet zu findende Videos zum Thema „Unser täglich Gift“.
    Macht verschlechtert meist den Charakter (vgl. http://www.leadion.de/2010/12/15/Macht-veraendert-Menschen/), sie verführt zum Lügen und zum Sadismus (vgl. http://www.wiwo.de/erfolg/management/der-boss-effekt-was-macht-aus-den-menschen-macht/10261622.html). Dabei schließen sich gern andere an (vgl. 3. Reich, DDR). Die Natur scheint Menschenrechte nicht zu wollen, denn Mobbing ist für Mobber gesund- vgl. http://www.stern.de/wissen/mensch/neue-studie-mobbing-schadet-der-gesundheit-ausser-man-mobbt-selbst-2110066.html). Geldgier und Gruppenverhalten spielen auch eine Rolle.
    Recht und Wahrheit dienen ausschließlich dem Machterhalt. So war die DDR angeblich der wahre deutsche Rechtsstaat (vgl. http://www.verfassungen.de/de/ddr/strafgesetzbuch74.htm). Daran hatte man zu glauben und hat auch in der BRD daran zu glauben (vgl. https://youtu.be/AKl0kNXef-4). Anstatt der in der DDR nach § 106 StGB strafbaren „staatsfeindliche Hetze“ bzw. nach § 220 DDR-StGB „öffentlichen Herabwürdigung der staatlichen Ordnung“ kann z.B. § 90 a des StGB der BRD (Verächtlichmachung der verfassungsmäßigen Ordnung) und auch § 186 des BRD-StGB herhalten, denn die Äußerung „üble Justizkumpanei“ ist eine üble Nachrede (http://de.unionpedia.org/i/%C3%9Cble_Nachrede_(Deutschland). Eine nach § 90a StGB
    strafbare Verunglimpfung des Staates ist z.B. auch die Bezeichnung der BRD als „Unrechtsstaat” oder „Gesinnungsdiktatur“ (vgl. http://www.rechtsanwaeltin-pahl.de/haeufige_fragen/welche_aeusserungen_sind_strafbare_verunglimpfung_des_staates.html). Die BRD hat somit auch Strafrechtsnormen und- wie unter http://www.meinungsverbrechen.de/politische-psychiatrie-in-deutschland/ zu erfahren- ausgehend von den USA auch zunehmend eine politische Psychiatrie mit erfundenen Krankheiten zur Verfolgung von Menschen, die Herrschenden nicht passen (vgl. http://www.meinungsverbrechen.de/politische-psychiatrie-in-deutschland/). Die politische Verfolgung kann dann von den „Gutmenschen von Amts wegen“ als „Gesundheitsfürsorge“ hingestellt werden.
    Ein Staat ist ein Unrechtsstaat, wenn die Gesetze nur Versatzstücke sind, die bei Bedarf beiseite geschoben werden können, wenn sie der Staatsführung oder sonstigen zur Entscheidung befugten Organen nicht passen; also „drastisch-salopp“ gesagt „aufs Recht gepfiffen“ wird, also Staaten, in denen „Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen“ „systemkonform“ sind (siehe Google).
    Zeugenaussagen zur Rechtspflege in der BRD:
    Für viele Herrschenden sind Bürger minderwertige Menschen und Menschen bzw. Juristen sind als Querulanten zu bekämpfen, die sich gegen Rechtsbeugung, Grundrechtsverletzungen, Menschenrechtsverletzungen, Willkür, Mord etc. in der Justiz einsetzen, die von Juristen, Richtern und Staatsanwälten incl. der Politik begangen werden. Schlimm ist, dass wir das alles im Dritten Reich schon mal hatten und das ist geradezu erschreckend (vgl. http://www.juraforum.de/forum/t/verdaechtige-person-beschuldigte-person.296537/).
    Während chinesische Dissidenten für staatskritische Äußerungen im Gefängnis landen und einen Nobelpreis erhalten, landen deutsche Dissidenten nur im Gefängnis und niemand hört von ihnen (von http://www.wissensmanufaktur.net/media/pdf/steuerboykott.pdf).
    Ein Gesetz soll Spitzeln des Verfassungsschutzes erlauben, Straftaten zu begehen (vgl. http://www.tagesspiegel.de/meinung/v-leute-das-boese-sind-wir-manchmal-selbst/11374722.html und http://staatenlos.info/images/in_eigener_sache/05/Lorenz%20Caffier%20V%20Leute-1.jpg). Derartiges wird bereits ohne Gesetz praktiziert. Ex-Richter Frank Fahsel bestätigt, dass Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen systemkonform sind. Er hat unzählige Kollegen erlebt, „die man schlicht ‚kriminell‘ nennen kann“, vgl. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740. Der Richtereid (§ 38 Richtergesetz) und der Beamteneid nach § 64 des Beamtengesetzes werden demnach oftmals nur vorgelogen, was Meineid sein dürfte.
    Es wird an die Tradition und Gepflogenheiten totalitärer Staaten angeschlossen, wobei nicht selten alle unheilvoll zusammenspielen: die Behörden, die Gerichte, willfährige PsychiaterInnen und Sachverständige, Gesetz und Politik, vgl. Buch „Fehldiagnose Rechtsstaat“, http://behoerdenstress13.com/tag/isbn-3-8334-1526-6/, http://www.sgipt.org/politpsy/recht/KapRech0.htm und http://www.meinungsverbrechen.de/). Wer nicht passt, wird zunehmend in die Psychiatrie eingesperrt- vgl. https://www.youtube.com/watch?v=bdN6TLsyqS4. Gustl Mollath: „In einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ist es verfassungswidrig, unerwünschte Kritiker in Psychiatrien einzusperren und auf subtilere Art zu foltern oder gar durch Zwangsmedikation bewußtseinsverändernde Drogen zu verabreichen.“(vgl. http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Gustl_Mollath). Hirnschrumpfung wird dabei besorgt- http://psylex.de/psychologienews/neuroleptika-hirnschrumpfung.html. Mittelalterliche Folter war transparenter: Da war das Martyrium noch für Außenstehende sichtbar. Der Sonderberichterstatter über Folter des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, Juan E. Méndez, hat Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zu Folter, bzw. grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung erklärt (http://www.folter-abschaffen.de/).
    Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Dieses System ist darauf angelegt, Menschen zu zerstören. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht (Erfolgsquote 0,2 – 0,3%- http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237) und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Einzelfallgerechtigkeit gibt es selbst in schwersten Fällen für die meisten Betroffenen nicht. Das bedeutet, sie sind hilflos der Willkür des Staates und den schweren Folgen dieser Willkür ausgeliefert (vgl. http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html) und http://duckhome.net/tb/archives/8631-JUSTITIA.html). Sinn und Zweck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist, den Menschen eine Menschenrechtskommission vorzuspielen. Eine Illusion von einer heilen Welt der Menschenrechte vorzuspielen. (vgl. http://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/europaischer-gerichtshof-fur-menschenrechte/).
    Der Jurist Prof. Dr. Ridder hatte auch Tatsachen verdreht (s. oben).
    Bürger werden willkürlich Straftaten unterstellt, vgl. Fall Rudi Rupp, http://www.spiegel.de/panorama/justiz/getoeteter-bauer-das-raetsel-des-rudolf-rupp-a-724080.html und http://www.strafakte.de/strafprozess/nachwehen-fehlurteil-rudi-rupp-falschaussage/.
    „Man muss mit der Illusion aufräumen, in Deutschland handele es sich um einen vorbildlichen, demokratischen Rechtsstaat, wie es uns die Medien in Unwissenheit und die Politiker mit Kalkül suggerieren wollen… Der Rechtsstaat steht nur auf dem Papier. Der positive Sinngehalt der einschlägigen Gesetze wird in den Köpfen der zuständigen Beamten derart deformiert, dass vom ursprünglichen Gesetzeszweck so gut wie nichts davon übrig bleibt…. Neid und Missgunst spielen eine gewichtige Rolle. … Klassenkampf und Krieg gegen die Bürger um jeden Preis…. Grundsätze wie „Anspruch auf rechtliches Gehör“, „Im Zweifel für den Angeklagten“ und „Verhältnismäßigkeit“ haben in der praktischen Wirklichkeit keine Geltung…. Ist ein Verfahren erst einmal vor Gericht, muss man als Verfahrensbeteiligter die letzte positive Illusion über unsere Justiz endgültig verlieren…. Der Bürger ist der Willkür der ausufernden Bürokratie schutzlos ausgesetzt…. Sein Recht kann in Deutschland nur derjenige bekommen, der eine große Menge Geld hat….. Bürger mit Zivilcourage und Rückgrat sind hier besonders gefordert, hinter denen sich die unzufriedenen Heere der Duckmäuser und der Angepassten verstecken können. Wir dürfen unser Land von den ohne Herz und Gefühl regierenden Bürokraten und Technokraten nicht zerstören lassen. Schon Schumpeter hat erkannt, dass die Politiker nicht die Interessen ihrer Wähler, sondern nur ihre eigenen vertreten.“ (von http://web.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf).
    Bestätigt wird die Lust auf Willkür auch von Dr. Egon Schneider im ZAP-Report: Justizspiegel, Kritische Justizberichte, 2. erweiterte Auflage 1999, Seite 4f: „Täglich tausendfaches Verfahrensunrecht!“ (vgl. http://www.tadema.de/erbrecht/justiz.pdf).
    Trotzdem soll man blind an das Rechtssystem und den Rechtsstaat glauben- https://youtu.be/AKl0kNXef-4. Wer nicht daran glaubt, wird als verrückt hingestellt.
    Das Wort Querulant wird gebraucht, um unbequeme Menschen verächtlich zu machen, die ihr Recht auf Meinungsfreiheit ausüben (und Rechtsbrüche nicht hinnehmen). Für die Einsperrung in psychiatrischen Krankenhäusern, Entmündigung und Existenzvernichtung reicht es noch heute- vgl. http://de.wikimannia.org/Querulantentum und https://sites.google.com/site/psychiatrisierung56zpo/michael-kohlhaas-querulanten-noergler-quengler). Kritischen Anwälten wird mit Hilfe der Psychiatrie die Zulassung entzogen und Systemkritiker werden mit Hilfe der Psychiatrie kaltgestellt (vgl.
    http://www.freegermany.de/plantiko/uebersicht-rechtsanwalt-claus-plantiko-bonn.html). Die letzten Worte des Richters im Fall des Bürgerrechtlers Rüdiger Jung waren: „Legen Sie sich nicht mit der Justiz an, wir sind stärker.“ – vgl. http://www.onlinezeitung24.de/article/225 und http://psychiatrie-scharlatanerie.blogspot.com/. Soll das Gewaltenteilung sein?
    Der Bundestag legalisierte in diesem Sinne die psychiatrische Zwangsbehandlung- https://www.youtube.com/watch?v=nkGYhZ7V1bc und damit Zumutung von Hirnschäden (http://www.meinungsverbrechen.de/tag/neuroleptika/).
    Die Politik vernichtet den Rechtsstaat (Prof. Albrecht zum Überwachungswahn)- https://www.youtube.com/watch?v=uOT1CkVyS18.
    Kritiker gelten als Terrorverdächtige, die überwacht werden dürfen – https://www.youtube.com/watch?v=GWZ15MbMN4w. Bundesjustizminister Maas fordert Stasimethoden beim Bürger ein- http://www.pi-news.net/2015/12/maas-fordert-stasimethoden-beim-buerger-ein/#more-496214.
    Weitere Infos Videos zu Menschenrechtsverletzungen in der BRD sind u.a. unter http://blog.justizfreund.de/?p=134 , http://www.meinungsverbrechen.de/category/recht/
    dokumentiert.
    Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Einen Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal (von http://hu-marburg.de/homepage/debatte/info.php?id=134). Freisprechen von den gesellschaftlichen Schieflagen kann sich niemand mit der in Deutschland üblichen Aussage: “Wir haben davon nichts gewusst“.
    Wegen dem zunehmenden Machtmissbrauch findet immer mehr eine Ablehnung der Finanzierung der tyrannisierenden Obrigkeit und ihrer Helfershelfer statt. Beispiele: „GEZ-Verweigerer“, „Steuerverweigerer“, „Verfassungsgebende Versammlung“, die „Selbstverwaltung der natürlichen Person“, die „Germaniten“, die „Reichsbürger“, die „nationale Befreiungsbewegung Deutschland“ usw..
    Durch die Fortentwicklung des Machtmissbrauchs wird es zum Bürgerkrieg kommen, falls diesem Treiben friedlich kein Ende gesetzt werden kann. Eine Lösung wäre es, nicht zur Wahl zu gehen, damit über die „Legitimationskette“ nicht mehr die menschenrechtswidrigen Handlungen der Herrschenden gebilligt werden. Das Parteiensystem verhindert sowieso nicht, dass Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen systemkonform sind. Der Kampf um Einführung von Volksentscheiden einschließlich derjenigen mit Referendumscharakter wäre notwendig.
    PS: Änderung, Weiterverbreitung u.ä. erlaubt.

  2. “ Einsperrung in psychiatrischen Krankenhäusern, Entmündigung“ „bewußtseinsverändernde Drogen“ „Hirnschäden “ „Hirnschrumpfung“

    Es sieht ganz so aus, als sprächen Sie aus eigener Erfahrung!

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