TRIER. Die 1. Große Jugendkammer hat gegen einen 39-Jährigen ein Urteil verkündet. Hiernach ist der Angeklagte schuldig des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in 64 Fällen. Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der 39-jährige Angeklagte ist griechischer Staatsangehöriger, arbeitete bis zu seiner Inhaftierung in vorliegender Sache als Kraftfahrer in Luxemburg und lebte mit seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern im Gebiet des Landkreises Trier-Saarburg.
Ihm wurde zur Last gelegt, sich über einen Zeitraum von rund zweieinhalb Jahren bei insgesamt 64 Gelegenheiten seiner Tochter sexuell genähert zu haben. Das Ende 2002 geborene Mädchen soll zur Tatzeit zwischen zehn und zwölf Jahre alt gewesen sein.
Das kann doch auch nur ein schlechter Witz sein… Für jedes Mal, an dem er sich an seiner Tochter vergangen hat, bekommt er umgerechnet 20 Tage Gefängnis!? Und das soll Prävention gegen Kindesmissbrauch sein? Das ist eine Beleidigung für das Mädchen, was für den Rest ihres Lebens mit dem Trauma klar kommen muss! Unfassbar, so etwas…!
@Merlin
besser hätte ich es nicht anprangern können .
In diesem Land läuft einiges schief .
Das kann man wohl sagen… Und sich nur fragen, wer hier überhaupt „geschützt“ werden soll. Die Opfer können es kaum sein.