Bistum Trier kündigt Betreiber des Jugendfreizeithauses Konz

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TRIER/KONZ. Das Bistum Trier hat den Vertrag mit dem Betreiber des Jugendfreizeithauses Konz-Hamm mit Schreiben vom 17. Februar fristlos gekündigt. Grund für die Kündigung ist ein Verstoß gegen den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck.

Seit kurzem wird das Jugendfreizeithaus für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen genutzt, die in Kooperation mit dem Verein Karree Eifel betreut werden. Das Bistum möchte trotz der Kündigung sicherzustellen, dass die jungen Flüchtlinge im Jugendfreizeithaus bleiben können und hat dazu bereits Kontakt mit Karree Eifel aufgenommen. Auch das zuständige Jugendamt ist informiert worden.

Mit dem ursprünglichen Vertrag hatte das Bistum dem Betreiber das Haus zur Nutzung als Jugendfreizeithaus überlassen; dies war mit Subventionen durch das Bistum verbunden. Durch die neue Nutzung als Flüchtlingsunterkunft werde der durch Kirchensteuermittel subventionierte Vertrag obsolet, erklärt Bistumssprecher Dr. André Uzulis. Schließlich werde die Unterbringung von Flüchtlingen von der öffentlichen Hand finanziert. „Unser ursprüngliches Anliegen war es, das Vertragsverhältnis mit dem jetzigen Betreiber so neu zu ordnen, dass es möglich ist, das Haus als Unterkunft für die minderjährigen Flüchtlinge zu nutzen. Das war jedoch nicht möglich“, sagt Uzulis.

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