TRIER. Die 1. Große Jugendkammer hat einen 44-jährigen Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Hiernach ist der Angeklagte schuldig des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen, des sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit versuchtem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern.
Der 44-jährige, ledige und kinderlose Angeklagte aus Bitburg soll im Zeitraum von Ende September 2006 bis Mitte März 2008 in vier Fällen den im März 1997 geborenen Zeugen 1, in Kenntnis dessen kindlichen Alters, unter anderem sexuell dadurch missbraucht haben, dass er an dem Kind den Oralverkehr vornahm.
Weiter wurde dem Angeklagten vorgeworfen, bei sechs Gelegenheiten im Jahre 2011 an einem anderen kindlichen Zeugen (Zeuge 2, geboren im Oktober 2002) Hier soll es zu oralen Sexualhandlungen und dem mehrfachem Versuch des Analverkehrs gekommen sein. Darüber hinaus soll der Angeklagte in Anwesenheit des Kindes Ausschnitte eines pornographischen Filmes geschaut haben.
Der Angeklagte, der sich wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe seit dem 1.9.2015 in Untersuchungshaft befand, ist bereits bei einer Gelegenheit strafrechtlich einschlägig in Erscheinung getreten. Hier wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.
DAS IST DEUTSCHLAND eines der vielen Pädophilenparadiese…
Für 5g Gras gibt’s ne höhere Haftstrafe!!!
genau so isses…… könnte aber auch an der Obrigkeit liegen….. tummeln sich doch einige von den so “ hochgestellten “ Persönlichkeiten in dieser Szene rum …..