LAUTZENHAUSEN/BAD KREUZNACH – Ein juristisch und menschlich komplexer Fall fand am Freitag vor dem Landgericht Bad Kreuznach seinen Abschluss.
Im Zentrum der Hauptverhandlung stand ein 39-jähriger Mann aus dem Hunsrück. Dieser suchte im Juni eine Tankstelle in der Ortslage Lautzenhausen gleich dreimal mit krimineller Absicht auf. Beim ersten Vorfall entwendete der Angeklagte ein Frikadellenbrötchen. Er untermauerte seine Handlung, indem er dem Angestellten eine im Hosenbund steckende Schreckschusswaffe zeigte. Die Strafkammer wertete diesen Vorbehalt einer Gewalthandlung juristisch als schwere räuberische Erpressung.
Beschaffungskriminalität als vermeintlicher Hilferuf
Die Dynamik der darauffolgenden Taten offenbarte die schwere Suchterkrankung des Mannes. Bei den zwei darauffolgenden Besuchen in der Tankstelle entwendete der Hunsrücker gezielt Alkoholika sowie Bargeldbestände aus der Kasse. Die Verteidigung plädierte im Prozess auf Milde. Sie bezeichnete das unüberlegte Agieren ihres Mandanten als einen verzweifelten Hilferuf eines Mannes, der seine Abhängigkeit von Medikamenten und Alkohol nicht mehr eigenständig kontrollieren konnte. Der Angeklagte selbst nutzte sein letztes Wort für eine tief empfundene Entschuldigung beim traumatisierten Opfer.
Strafmaß und therapeutische Unterbringung beschlossen
Der Vorsitzende Richter folgte in seiner Urteilsbegründung im Wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Er verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen schwerer räuberischer Erpressung und Diebstahls mit Waffen. Gleichzeitig ordnete das Gericht die Unterbringung des Mannes in einer Entzugsanstalt an.
Die Kammer sieht in der Langzeittherapie die einzige Chance auf eine dauerhafte Resozialisierung. Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung auf eine Revision verzichteten, ist das Urteil ab sofort rechtskräftig.

















