800 kommunale Projekte werden mit 284 Millionen Euro gefördert

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Finanzministerin Doris Ahnen.

MAINZ. Finanzministerin Doris Ahnen informierte den Ministerrat über den Stand der Umsetzung des „Kommunalen Investitionsprogramms 3.0“. Im Juli des vergangenen Jahres wurde ein Landesgesetz zur Bildung eines Sondervermögens beschlossen, das das „Kommunale Investitionsprogramm 3.0“ zur Förderung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen finanziell ausstattete. Der Bund hatte ein Investitionsprogramm beschlossen und für Rheinland-Pfalz 253,2 Millionen Euro vorgesehen. Dieser Betrag wurde vom Land um 31,7 Millionen Euro aufgestockt.

Zum Stichtag 18. Dezember 2015 seien bereits 611 Projekte angemeldet worden. Mit den vorliegenden Meldungen würden knapp 217 Millionen Euro des Budgets gebunden. „Wir rechnen am Ende mit rund 800 Maßnahmen“, so Ministerin Ahnen.
Förderschwerpunkte seien „mit großem Abstand die energetische Sanierung von Schulgebäuden. Fast die Hälfte des bisher angemeldeten Budgets ist hierfür vorgesehen, verteilt auf 175 Maßnahmen. Die energetische Sanierung sonstiger Infrastruktur nimmt bislang knapp 20 Prozent der Mittel in Anspruch. 278 Projekte könnten damit realisiert werden.

Auf städtebauliche Maßnahmen (33 Maßnahmen) und den KITA-Ausbau (78 Maßnahmen) entfallen zusammen fast 24 Prozent der bisher angemeldeten Mittel“, erklärte Ahnen. Darüber hinaus seien Investitionen in Krankenhäuser, Informationstechnologien, die Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung oder in die energetische Sanierung von Weiterbildungseinrichtungen und in die Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten zuwendungsfähig.
In einem Rundschreiben an die Kommunen hatte das Ministerium bereits früh über die Durchführung des Programms entsprechend dem „Kommunalen Investitionsförderungsgesetz (KInvFG) informiert. Zuvor waren die Grundzüge der Umsetzung in Rheinland-Pfalz mit den kommunalen Spitzenverbänden vorbereitend abgestimmt worden.

„Die Umsetzung des Förderprogramms geschieht weitgehend in kommunaler Selbstverwaltung“, erläuterte Ministerin Ahnen das Konzept. So ermitteln die Landkreise unter Einbeziehung des kreisangehörigen Bereichs die antragsberechtigten, finanzschwachen Kommunen. Die Kriterien zur Bestimmung von Finanzschwäche sind dem Bundesfinanzministerium vor Ablauf der Meldefrist zum 31. Dezember 2015 berichtet worden. Darüber hinaus wählten die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die großen kreisangehörigen Städte mit eigenem zusätzlichem Budget die vorgesehenen Investitionsprojekte selbst aus. Sie legten jeweils eine Liste von Maßnahmen fest, die zur Förderung beantragt werden solle. Bis Ende des vergangenen Jahres haben 28 von 41 Landkreisen und Städten ihre Listen an das rheinland-pfälzische Finanzministerium weitergeleitet. Bis zum 30. April 2016 sind weitere Meldungen möglich.

So will die Stadt Mainz neben anderem ihre Bürgerhäuser und ähnliche Einrichtungen mit 18 Millionen Euro Fördergeldern erneuern. Der Rhein-Lahn-Kreis will mit zirka 5,3 Millionen Euro ein Pilotprojekt für den Breitbandausbau auf den Weg bringen. Im Landkreis Bad Dürkheim sollen verschiedene Kindertagesstätten mit etwa 1,2 Millionen Euro energetisch saniert werden, der Landkreis Bernkastel-Wittlich will rund 4,3 Millionen Euro in fünf Schulen investieren. Die endgültige Förderung wird mit dem Bewilligungsbescheid festgelegt.

„Ich vertraue auf die bewährten Entscheidungsstrukturen. Der Entscheidungsspielraum bleibt so weit wie möglich den Kommunen überlassen.“ Zentrale Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden von der Landesebene übernommen. Dies betrifft insbesondere die förderrechtliche Prüfung und Bewilligung der Zuwendungsanträge sowie den Abgleich mit den bundesrechtlichen Vorgaben des Programms. So dient das Finanzministerium als Informationsvermittler zwischen dem Bundesministerium der Finanzen auf der einen und den Kommunen sowie den Förderreferaten der Landesregierung auf der anderen Seite.

Aktuell berichten konnte Finanzministerin Ahnen auch, dass den Bewilligungsbehörden bereits die ersten konkreten Förderanträge vorliegen. Die Fördermittel stehen durch die Sondervermögen des Bundes und des Landes vollständig zur Verfügung, daher kann die Realisierungsphase des Investitionsprogramms nunmehr starten. „Das ‚KI3.0‘ ist so einfach und effizient wie möglich ausgestaltet. Trotzdem bedeutet die Umsetzung eine Herausforderung für die Verwaltung auf Landes- und kommunaler Ebene“, sagte die Ministerin. In den kommenden drei Jahren sollen Infrastrukturinvestitionen in Höhe von rund 317 Millionen Euro, einschließlich der Eigenbeteiligung der Kommunen, umgesetzt werden.
„Kommunen und Land gehen das Kommunale Investitionsprogramm 3.0 mit einem klaren Konzept und viel Tatkraft an“, so Ministerin Doris Ahnen.

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