Sexueller Missbrauch von Kindern in 180 Fällen – 42-jähriges Ehepaar verurteilt

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Symbolbild

TRIER.Die erste Große Jugendkammer des Landgerichts Trier hat heute eine 42-jährigen Mann und seine 42-jährige Frau zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt. Den beiden Angeklagten wurde sexueller Missbrauch von Kindern in über 180 Fällen zur Last gelegt.

Der Angeklagte wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 180 Fällen, davon in 93 Fällen in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern, und in weiteren 87 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern sowie der sexuellen Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten sowie zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.

Die Kammer hat weiter die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Vor der Vollstreckung der Maßregel sind 2 Jahre und 9 Monate von den erkannten Gesamtfreiheitsstrafen vorweg zu vollstrecken.

Die Angeklagte wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern in drei Fällen, sowie unterlassener Hilfeleistung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt.

Sachverhalt:
Der 42-Jährige soll im Zeiraum zwischen 2009 und 2011 seine Stieftocher zweimal wöchentlich unter ihrer Kleidung an Brüsten und Vagina angefasst haben. Danach soll er den Geschlechtsverkehr an ihr vollzogen haben.

Die 42-jährige Frau des Angeklagten soll die Hälfte der Taten wahrgenommen, aber nichts unternommen haben.

Zwei weitere Zeugen, die in der gemeinsamen Wohnung des Angeklagten Ehepaares waren, soll der Angeklagte ebenfalls gegen ihren Willen angefasst haben.

Eine weitere 15-jährige Zeugin wurde vom 42-jährigem in dessen Wohnung erst angefasst und anschließend zum Oralverkehr gezwungen.

Bei einer polizeilichen Ermittlung wurden ebenso kinderpornographische Bilder beim Angeklagten gefunden

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1 Kommentar

  1. 4 Jahre und 6 Monate ?
    Dieser Staat soll noch jmd verstehen ……dann gibts ja sicherlich für das öffentliche Betatschen der Frauen einen erhobenen Zeigefinger und keine Abschiebung…… und das widerum verbreitet sich dann wie ein Lauffeuer…….

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