Prozess in Trier: Ehemaliges Stadtratsmitglied soll iPad der Stadt veruntreut haben

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Symbolbild; pixabay

TRIER. Am Amtsgericht Trier steht ein brisanter Fall auf der Tagesordnung: Ein ehemaliges Stadtratsmitglied muss sich wegen des Verdachts der Unterschlagung und Fälschung beweiserheblicher Daten verantworten. Die Verhandlung ist für den 21. April 2026 um 13.30 Uhr (Saal 74) angesetzt.

Vorwurf: iPad der Stadt nicht zurückgegeben

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Trier soll der zum Tatzeitpunkt 33-jährige Angeklagte aus Bayern im Juni und Juli 2024 ein ihm im Rahmen seiner Tätigkeit als Stadtratsmitglied zur Verfügung gestelltes iPad nicht zurückgegeben haben.

Stattdessen soll er das Gerät entgegen seiner Verpflichtung behalten haben.

Täuschung nach Rückgabeforderung?

Besonders schwer wiegt der weitere Vorwurf: Nachdem die Stadt Trier die Rückgabe des iPads gefordert haben soll, habe der Angeklagte angegeben, das Gerät sei ihm gestohlen worden. Um diese Darstellung zu untermauern, soll er eine entsprechend manipulierte Bescheinigung über eine angebliche Strafanzeige vorgelegt haben.

Strafbefehl – jetzt kommt es zur Verhandlung

Gegen den Mann war bereits ein Strafbefehl erlassen worden. Dieser sah eine Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 30 Euro vor.

Da der Angeklagte Einspruch gegen diesen Strafbefehl eingelegt hat, kommt es nun zur öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Trier.

Unschuldsvermutung gilt

Wie üblich weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass die dargestellten Vorwürfe auf der Anklageschrift basieren und den aktuellen Stand des Verfahrens nicht zwingend vollständig widerspiegeln. Für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

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