SAARBRÜCKEN. Das Landgericht Saarbrücken hat im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen Polizisten nach einem Tankstellenüberfall in Völklingen ein Urteil gesprochen. Der 19 Jahre alte Angeklagte wurde vom Mordvorwurf freigesprochen, zugleich aber wegen besonders schweren Raubes verurteilt. Nach der Entscheidung des Gerichts wird der junge Mann in einer forensischen Psychiatrie untergebracht.
Gericht sieht erheblich verminderte Schuldfähigkeit
Nach Angaben des Gerichts war der Angeklagte bei der Tat nur eingeschränkt schuldfähig. Richterin Jennifer Klingelhöfer begründete das Urteil damit, dass seine Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen sei.
Der Angeklagte sei während des Polizeieinsatzes infolge seiner Krankheit von massiver Angst getragen worden. Die Richterin erklärte, die Angst habe sein Denken übernommen. In krankheitsbedingter Verkennung der Lage habe er mindestens drei Schüsse auf den Polizisten abgegeben.
Nach den Worten des Gerichts gab der Angeklagte die Schüsse ab, weil er einen subjektiven Angriff auf sein Leben geglaubt habe.
Forensik-Gutachter attestierte schizophrene Erkrankung
Ein Gerichtsgutachter hatte dem 19-Jährigen bereits wegen einer schizophrenen Erkrankung eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert.
Vor diesem Hintergrund entschied das Landgericht, den Angeklagten in einer forensischen Psychiatrie unterzubringen. Für solche Einrichtungen gelten besondere Sicherheitsstandards, darunter überwachte Außensicherungen, gesicherte Zugänge, Schleusen und Videoüberwachung.
Was am 21. August 2025 in Völklingen geschah
Nach den vorliegenden Informationen hatte der Angeklagte am 21. August 2025 nach einem Tankstellenüberfall in Völklingen einem Polizeianwärter die Dienstwaffe entrissen.
Mit dieser Waffe erschoss er einen 34 Jahre alten Polizeioberkommissar mit sechs Schüssen. Außerdem feuerte er demnach das gesamte Magazin auch auf weitere Polizisten ab, bis er selbst mit Schüssen gestoppt wurde.
Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
Innenminister sprach von „dunklen Tagen“
Saarlands Innenminister Reinhold Jost hatte nach der Tat von „dunklen Tagen“ für das Saarland und die Polizei gesprochen.
Der Fall sorgte weit über das Saarland hinaus für große Aufmerksamkeit und Betroffenheit.
Unterschiedliche Forderungen im Prozess
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Jugendstrafe von 13 Jahren und die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie gefordert.
Auch die Nebenklage, die die Witwe des getöteten Polizisten vertritt, verlangte eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik für Straftäter sowie eine Jugendstrafe – allerdings die Höchststrafe von 15 Jahren.
Die Verteidigung hatte die Mordmerkmale dagegen als nicht erfüllt angesehen und sich wegen Totschlags und versuchten Totschlags für eine Jugendstrafe von sechs Jahren sowie eine Unterbringung ausgesprochen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken ist noch nicht rechtskräftig.













OOOOOOh, psychischer Ausnahmezustand ….. AAAAaaarmer Mann….
Wieso wurde er während der psych. Behandlung nicht aus dem Verkehr gezogen?
Eingeschränkt schuldfähig …..
Sicherlich hat er sich beim Überfall ver“steuert“…. ist versehentlich in die Tanke geraten und hat dort aus Panik die damals schon hohen Preise zahlen zu müssen dazu entschlossen dem Tankwart seine Dönerschneidtecknik zu zeigen und dafür die Wahre „geschenkt zu bekommen“ und eine Nette Bezahlung dazu.
Dann kam der Polizist dazu und Ahmed G. wollte schon immer mal mit einer Pistole spielen …. tragische Zufälle und Mißverständnisse mit unschönem Ende.
Vergleich:
Wer besoffen oder unter Drogen ins auto steigt dürfte ja dann auch aus „eingeschränkt Schluldfähig“ gelten wenn er dann in eine Menschenmenge rast….. oooh DAS Urteil steht ja noch aus…
wird das dann „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“ ?
das Urteil sollte lauten:
BAU! TÜR ZU! NIE WIEDER RAUS! (nach Urväter Sitte dann aber Dunkelhaft bei Wasser und Brot [muss ja nicht auch noch frisches sein])
Mein Beileid nochmal an die Familie des ermordeten Polizisten.
dieses Urteil ist eine absolute Frechheit – wenn man 6x auf jedem – und vorallem einem klar erkennbaren Menschen schießt, weiß man sehr genau was man tut
aber ja klar, die haben ja angeblich alle „störungen“
Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für die Familie.
Der Mörder ist „gesund“ genug für besonders schweren Raubes verurteilt zu werden.
Für eine Verurteilung wegen Mordes ist er zu krank, schizophren, seine Steuerungsfähigkeit sei erheblich gemindert gewesen.
Ist diese Tat, der Raub und der Mord, von zwei verschiedenen Personen ausgeführt worden?
Die Urteilsbegründung ist wohl nur den Wenigsten zu vermitteln und lässt mich als Bürger an unserem Rechtsstaat absolut zweifeln.
Dieses Urteil ist ein Skandal…..!!!!!!
Ein Schlag ins Gesicht für die Familie des Getöteten und die Polizisten die bei dieser Tat anwesend waren.Ich glaubte erst an einen Aprilscherz. Der Familie viel Kraft.
ich wüsste mal gerne wie die Richterin geurteilt hätte, wenn ihr Mann anstelle des POK dabei gewesen wäre