Kinderhilfswerk: Landtagswahl in RLP Richtungsentscheidung für Kinderrechte

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Foto: Sebastian Kahnert/dpa/Symbolbild

BERLIN. Das Deutsche Kinderhilfswerk mit Sitz in Berlin sieht in der Landtagswahl am Sonntag auch eine wichtige Richtungsentscheidung für die Bedeutung der Kinderrechte in Rheinland-Pfalz. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sollte bei der Wahl deutlich zum Ausdruck kommen, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen kein schmückendes Beiwerk von Parlaments- und Regierungsentscheidungen sind, sondern ins Zentrum der politischen Agenda gehören.

So sieht das Deutsche Kinderhilfswerk bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Rheinland-Pfalz noch sehr großen Nachholbedarf. Der Ende letzten Jahres vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichte Kinderrechte-Index hatte festgestellt, dass Rheinland-Pfalz hier im Vergleich zu den anderen Bundesländern in den letzten Jahren deutlich an Boden verloren hat.

„Wir hoffen sehr, dass Rheinland-Pfalz nach der Landtagswahl seine kinderrechtlichen Bemühungen verstärkt, um allen Kindern und Jugendlichen im Land ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. So sollten beispielsweise die Kinderrechte in der Landesverfassung ausgebaut werden, insbesondere der Vorrang des Kindeswohls, das Recht auf Beteiligung und das Recht auf Förderung. Zudem sollte Rheinland-Pfalz einen Landes-Kinderbeauftragten einsetzen, der mit ausreichend Ressourcen ausgestattet ist, weisungsunabhängig agieren kann und frühzeitig in alle kinderrechtlich relevanten Gesetzgebungs- und Verwaltungsverfahren eingebunden wird“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Wichtig ist es auch, dass Rheinland-Pfalz endlich die Wahlaltersgrenze bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre absenkt, so wie es in vielen Bundesländern mittlerweile bewährte und etablierte Praxis ist. Es braucht zudem eine Verstärkung der Bemühungen, um dem Ziel einer chancengerechten Bildung für alle Kinder ein Stück näher zu kommen. Hier liegt noch vieles im Argen, im Kinderrechte-Index wird dies beispielsweise an der niedrigen Bildungsbeteiligungsquote im U3-Bereich und den im Bundesvergleich zweitniedrigsten Ausgaben pro Schülerin und Schüler deutlich. Wichtig ist zudem, dass die europarechtlichen Vorgaben bei der Beschulung von geflüchteten Kindern eingehalten werden und ein Zugang zur Regelschule nach spätestens zwei Monaten sichergestellt wird“, so Hofmann weiter.

„Schließlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk auch die Erarbeitung und Umsetzung eines Landesrahmenkonzepts für kulturelle Kinder- und Jugendbildung, um Maßnahmen und Akteure in diesem Bereich besser aufeinander abzustimmen, strategische Ziele festzulegen und eine nachhaltige sowie gleichwertige Förderung kultureller Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im gesamten Land zu gewährleisten. Darüber hinaus braucht es einen Ausbau der Zahl der Jugendkulturzentren – auch hier liegt Rheinland-Pfalz unter dem Bundesdurchschnitt. Zudem muss die Qualität der Angebote, die von jungen Menschen deutlich schlechter bewertet werden als im Bundesdurchschnitt, verbessert werden“, sagt Holger Hofmann. (Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.)

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