TRIER/ZWEIBRÜCKEN. Die Coronakrise wirkt sich auf die Arbeit an den Amts- und Landgerichten in der Pfalz aus. Der Sitzungsbetrieb solle auf das Notwendigste beschränkt und aufschiebbare Termine abgesagt werden, empfahl das Pfälzische Oberlandesgericht am Mittwoch in Zweibrücken mit. Ziel sei es, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und trotzdem die wichtigsten Aufgaben zu erfüllen. Weiterhin stattfinden sollen Verhandlungen zu Haftsachen und Strafsachen, die schon länger verhandelt würden. Auch die Arbeit von Ermittlungsrichtern und Eilsachen vor allem im Familienrecht seien grundsätzlich unaufschiebbar.
Außerdem seien Besucher aufgefordert, nur dann in ein Gerichtsgebäude zu gehen, wenn es unbedingt notwendig sei. Das könne beispielsweise der Fall sein, wenn jemand zu einem Termin geladen werde. Wer Kontakt zu einer möglicherweise mit dem Coronavirus infizierten Person hatte oder sich selbst nachweislich angesteckt habe, dürfe kein Gerichtsgebäude betreten. Könne deswegen ein Termin nicht wahrgenommen werden, sei es ratsam vorher dem jeweiligen Gericht per Telefon oder E-Mail Bescheid zu geben. Andernfalls könnten Betroffene Rechtsnachteile haben.
Ähnlich äußerte sich das Verwaltungsgericht Trier. Dieses kündigte an, seinen Sitzungsbetrieb bis zum 15. April weitestgehend einzustellen. Zwingend notwendige Aufgaben würden erledigt, andere Verhandlungstermine seien aber aufgehoben. Dennoch könnten Klagen und Anträge auf dem üblichen Weg eingereicht werden. Auch Eilsachen würden bearbeitet.
Das Justizministerium betonte am Mittwoch, es werde wegen der Coronakrise für die Gerichte in Rheinland-Pfalz zum jetzigen Zeitpunkt keine zentrale Anweisung zum Sitzungsbetrieb geben. Ob ein Richter einen Termin durchführe oder nicht sei in seinem eigenen Ermessen.














@Ob ein Richter einen Termin durchführe oder nicht sei in seinem eigenen Ermessen.
LoL, einen größeren Schwachsinn habe ich bisher nicht gelesen,
aber Richter sind ja eine geschützte Art wie Polizisten.
Haben die jetzt alle Medizin studiert?