Die geplante deutsche Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht, teilte der Europäische Gerichtshof mit.
Die Abgabe diskriminiere andere EU-Länder, da sie praktisch ausschließlich von Pkw-Fahrern aus anderen Mitgliedsländern gezahlt werden soll, so der der EuGH. Österreich zog vor Gericht, da die geplante Maut „EU Ausländer wegen ihrer Staatsangehörigkeit benachteilige“ – dies sieht auch der höchste europäische Gerichtshof so.
Hintergrund ist, dass bei der bereits 2015 beschlossenen Pkw-Maut nur inländische Autobesitzer über eine geringere Kfz-Steuer entlastet werden sollen.