Aufs Handy geguckt: Fahrerin prallt auf der B49 in den Gegenverkehr

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Foto: dpa-Archiv

BAUSENDORF. Am Freitag, 14. Juni 2019, kam es gegen 20:20 Uhr auf der B 49 zwischen Bausendorf und Kinderbeuern zu einem Unfall im Begegnungsverkehr.

Die Unfallverursacherin befuhr die B 49 von Kinderbeuern in Richtung Bausendorf.

Kurz vor der Orstlage Bausendorf schaute die Fahrerin auf ihr Handy, wodurch sie abgelenkt war und ihr Fahrzeug in den Gegenverkehr lenkte.

Sie kollidierte, seitlich versetzt, mit einem entgegenkommenden Fahrzeug.

Durch den Aufprall wurden beide Fahrerinnen leicht verletzt und zur weiteren Untersuchung ins Krankenhaus gebracht

An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden, der gesamt auf etwa 7.500 Euro geschätzt wird.

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7 Kommentare

  1. Das sehe ich genauso. Sollte durch die Benutzung eines Handys ein Unfall passieren ist das ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Führerschein weg und MPU.
    Zudem ist die Handynutzung nicht fahrlässig, sondern Vorsatz. Soll heißen das kein Versicherungsschutz besteht und der/die Verursacher/in eines Unfalls die Kosten komplett selbst tragen muss.

    • Absolut Bullshit. Vorsatz ist wenn ich absichtlich in den Gegenverkehr steuere. Das hier ist max. grobe Fahrlässigkeit. Und auf ein Handy schauen (wenn es in einer dafür vorgesehenen Halterung ist) ist auch nicht verboten. Ein Handy zur Bedienung in der Hand zu halten sehr wohl. Aber diese Info fehlt im Bericht.

  2. Überwiegend sind es immer wieder Fahrerinnen mit Handy in der Hand.

    Sofortiger Führerschein-Entzug für mind. 1 Jahr.

    Bei Geldstrafen lachen die dich noch aus.

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