BAUSENDORF. Am gesrtigen Freitag, 14. Juni 2019, kam es gegen 14.20 Uhr auf der B 421 zwischen Bausendorf (Landkreis Bernkastel-Wittlich) und Hontheim zu einem Verkehrsunfall.
Der Unfallverursacher und das ihm vorausfahrende Fahrzeug befuhren die B 421 von Bausendorf in Richtung Hontheim. An einer übersichtlichen Stelle überholten beide ein langsameres Fahrzeug.
Obwohl eine unübersichtliche Links-/Rechts- Kurvenkombination folgte, überholte der Unfallverursacher auch noch das Auto vor sich. Im Kurvenbereich kam ein Fahrzeug auf der Gegenspur aus Richtung Hontheim gefahren, der die Situation erkannte und Geistesgegenwärtig auf den Grünstreifen auswich.
Der Unfallverursacher lenkte sein Fahrzeug ebenfalls ruckartig nach rechts und touchierte das Fahrzeug, dass er gerade überholte.
Er verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und schleuderte über die Fahrbahn, bis er schließlich im rechten Straßengraben zum Stehen kam.
Glücklicherweise wurde durch das gefährliche Verhalten des Unfallverursachers kein Mensch verletzt.
Da es sich bei dem Fehlverhalten des Unfallverursachers um eine der so genannten „7 Verkehrs-Todsünden“ handelte, wurde dessen Führerschein, nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft, vorläufig beschlagnahmt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.