Hubschrauberspritzung an der Mosel bleibt vorerst erlaubt

0
In steilen Weinbergen an der Mosel dürfen auch im Jahr 2026 weiterhin Fungizide mittels Hubschrauber gespritzt werden. Foto: Harald Tittel/dpa

KOBLENZ – Der Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe gegen Hubschrauberspritzungen mit Fungiziden in steilen Mosel-Weinbergen bleibt ohne Erfolg. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD) hatte im Mai 2026 eine zeitlich befristete, sofort vollziehbare Genehmigung für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln per Hubschrauber erteilt. Die Deutsche Umwelthilfe wollte dies im Eilverfahren stoppen, unter anderem zum Schutz des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag ab.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte zwar die Abweisung des Eilantrags in der Vorinstanz, bewertete diesen jedoch als zulässig. Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache seien offen, da komplexe naturschutz- und landwirtschaftsrechtliche Fragen sowie die Ursachen des Rückgangs der Schmetterlingspopulation ungeklärt seien. In der Abwägung überwogen dennoch die Interessen der Winzer wegen drohender erheblicher wirtschaftlicher Schäden bei einem Stopp der Maßnahme.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.