Globus-Ansiedlung: Kreis Trier-Saarburg fordert Einbeziehung in Planung

1

TRIER. In der Debatte um die geplante Ansiedlung eines Globus-Marktes in Trier-Euren hat der Landrat des Landkreises Trier-Saarburg die Einbeziehung der Kreisverwaltung und der Planungsgemeinschaft gefordert.

Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg moniert, dass bei den Debatten über die Ansiedlung eines Globus-Marktes in Trier-Euren bislang nur über die Auswirkungen auf die Trierer Innenstadt und nicht über die Folgen auf die benachbarten Orte im Landkreis diskutiert wird.

„Wenn ein Markt mit einer Verkaufsfläche von 10.000 Quadratmetern am Stadtrand von Trier entsteht, befürchten wir möglicherweise Nachteile für die zentralen Versorgungsbereiche der umliegenden Städte des Kreises sowie auch für die dringend notwendigen Nahversorgungsangebote der umliegenden Gemeinden“, so Landrat Günther Schartz. Betroffen seien im Fall einer Ansiedlung in Trier-Euren wahrscheinlich vor allem die Geschäfte in den Verbandsgemeinden Trier-Land, Konz sowie auch Saarburg und Schweich. Der Landrat fordert daher, dass der Kreis Trier-Saarburg in die Dinge eingebunden wird und dass das Gutachten auch der Kreisverwaltung als Untere Landesplanungsbehörde offengelegt wird. Auch die Planungsgemeinschaft Region Trier als Wahrer der regionalen Belange müsse beteiligt werden. Erst so sei es möglich, die Bewertung des Großvorhabens auf eine fachlich objektive Grundlage zu stellen.

So habe man beispielsweise auch bei der Ansiedlung und Erweiterung von Möbel Martin in Konz von Beginn an mit offenen Karten gespielt. Die Stadt Konz habe damals in Zusammenarbeit mit dem Kreis die Pläne und Gutachten sowohl der Stadt Trier als auch den Kammern und dem Einzelhandelsverband Region Trier vorgelegt und die Möglichkeit der Kommentierung gegeben. Dies vor dem Hintergrund, dass die Stadt Trier den Schutz ihrer Innenstadt eingefordert hatte.

Daher dürfe es beim Thema Globus nun nicht nur darum gehen, negative Auswirkungen auf die Innenstadt des Oberzentrums auszuschließen. Der Landrat bittet darum, dass auch die Interessen der benachbarten Gebietskörperschaften in den Fokus gerückt werden und dass auch dazu eine Bewertung erfolgt. Eine der wichtigsten Zielvorgaben sei das Nichtbeeinträchtigungsgebot, was bedeute, dass die Versorgungssituation in den umliegenden Städten und Dörfern im Kreis nicht durch die Ansiedlung eines Marktes in dieser Größenordnung geschädigt werden dürfe.

Vorheriger ArtikelUmleitung am Nikolaus-Koch Platz: Justizstraße ab morgen gesperrt
Nächster ArtikelAlte Schuhe gegen neue „getauscht“: Dieb lässt alte Treter einfach im Laden

1 Kommentar

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.