„Wir liegen gut im Plan“ – Ministerin Ahnen legt Stabilitätsbericht des Landes Rheinland Pfalz vor

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Finanzministerin Doris Ahnen.

MAINZ. Finanzministerin Doris Ahnen hat heute dem Ministerrat den Stabilitätsbericht des Landes Rheinland-Pfalz für das Jahr 2015 vorgelegt.

„Der Stabilitätsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass in Rheinland-Pfalz keine Haushaltsnotlage droht. Wir liegen damit gut im Plan. Es bewährt sich erneut, dass die Landesregierung zu Beginn der Legislaturperiode ein ehrgeiziges Konsolidierungsprogramm beschlossen hat und dieses konsequent abarbeitet. Es zeigt, dass die verschiedentliche Panikmache eher Vorzeichen des Wahlkampfs sind.“

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Der Ministerrat hat den Stabilitätsbericht zur Kenntnis genommen. Er wird dem Stabilitätsrat nun übermittelt. „Die Prüfung, ob eine Haushaltsnotlage droht, leitet der Stabilitätsrat zwar erst im Rahmen seiner nächsten Sitzung ein. Ich kann aber jetzt schon sagen, dass es keinen Grund für Beanstandungen geben wird, da die Mehrzahl der Kennziffern die vorgegebenen Schwellenwerte nicht überschreiten und die Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung keinen Anhaltspunkt für eine drohende Notlage ergibt“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen.

Gemäß Stabilitätsratsgesetz sind Bund und Länder dazu verpflichtet, dem Stabilitätsrat jährlich einen Bericht vorzulegen, der unter anderem bestimmte Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung sowie eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen enthält. Dieser Bericht dient dem Stabilitätsrat als Grundlage für die Beobachtung der Haushalte des Bundes und der Länder.

Rheinland-Pfalz hatte von Anfang an bei Einrichtung der Schuldenbremse gesagt, dass es den ausgeglichenen Haushalt aus eigener Kraft schafft. Es gehört nicht zu den Ländern, die Konsolidierungshilfen erhalten. Im Gegenteil, das Land zahlt weiterhin jährlich 19 Millionen Euro für die Konsolidierungsländer, damit diese in Verbindung mit eigenen Konsolidierungsmaßnahmen bis 2020 die Schuldenbremse einhalten können. „Dieser Verpflichtung im Rahmen der bundesstaatlichen Gemeinschaft kommen wir selbstverständlich nach“, so die Ministerin.

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