MAINZ. Nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz am gestrigen Mittwoch ist die sogenannte „Mietpreisbremse“ nun am heutigen Donnerstag in Kraft getreten. Darauf machte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen aufmerksam. Mainz, Landau und Trier gelten nun als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt. Nach dem Gesetz dürfen hier die Mieten bei neu abgeschlossenen Mietverträgen grundsätzlich nur um maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
„Wohnen ist ein Menschenrecht. Wohnungen sind nicht irgendeine Ware. Wenn der Wohnungsmarkt die Menschen nicht mit angemessenem, günstigen Wohnraum versorgen kann, ist der Staat gefordert. Die Mietpreisbremse wird dämpfend auf das Preisniveau wirken. In den von der Landesregierung bestimmten Gebieten steigen die Mieten bislang deutlich stärker als im bundesweiten Durchschnitt. Außerdem übersteigt die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt und es besteht geringer Leerstand bei großer Nachfrage“, sagte die zuständige Finanzministerin Doris Ahnen.
Das Land sei aber auch in vielfältiger Art und Weise unterstützend tätig, um der angespannten Lage entgegenzuwirken. „Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung wird das Land Fördermittel im erforderlichen Umfang bereitstellen. Für Trier und Landau wurden ab dem Jahr 2015 die Förderkonditionen deutlich verbessert. Zugleich wurden weitere zusätzliche Förderprogramme aufgelegt, um besondere Zielgruppen mit zusätzlichem Wohnraum in den Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten versorgen zu können“, so Finanzministerin Doris Ahnen. In der Vergangenheit habe man bereits die „Kappungsgrenzenverordnung“ erlassen und sich im Bundesrat für die zum 1. Januar 2016 erfolgende deutliche Wohngelderhöhung erfolgreich eingesetzt.
Die auch für das Bauen zuständige Ministerin Ahnen: „Gutes Wohnen ist entscheidend für die Lebensqualität. Wohnungspolitik kann nur als ressortübergreifende Strategie gelingen, die alle Akteure aus unterschiedlichen Bereichen einbindet.“
Nur mal so rein interessehalber: Wie errechnet sich denn die ortsübliche Vergleichsmiete? Wo kann man die einsehen? Inwieweit spielt dann (hochwertige) Ausstattung noch eine Rolle?
Gruß Heike
Das weiß niemand so ganz genau – auch der Gesetzgeber nicht 😉
Und sollte man Sie tatsächlich irgendwie berechnen können, dann spiel die Ausstattung natürlich eine Rolle.
Hier ist der Onlinerechner zu finden (Ausstattung, Lage etc. wird entsprechend mit einbezogen):
http://www.mietenberechner.net/trier2010/default.asp
Und nun?
Was mache ich, wenn ich herausgefunden habe, daß die Nettomiete in meiner Wohnung um 80% höher ist als der Mittelwert in Trier? Kann ich jetzt auf niedrigere Miete oder Gebäudesanierung klagen?
Was bringt mir als abgezocktem Mieter diese Mietpreisbremse?
Der Mittelwert in Trier ist nicht die ortsübliche Vergleichsmiete in der jeweiligen Einzel-Lage! Der Wert von 2010 schon gar nicht!