Drogendealer zu Freiheitsstrafe verurteilt

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TRIER. Das Landgericht Trier verurteilte heute einen 32-jährigen Drogendealer zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe.

Dem aus Russland stammenden 32-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, bei insgesamt drei Gelegenheiten mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben. Bei zwei Gelegenheiten solle er die Betäubungsmittel hierzu aus den Niederlanden beschafft haben.

Konkret solle der Angeklagte gegen Ende Oktober 2012 mit einem bereits rechtskräftig verurteilten Mittäter von Nijmwegen mindestens 500 gr. Kokain nach Stuttgart eingeführt haben, um dieses gewinnbringend zu verkaufen.

Zu einer weiteren “Einkaufsfahrt” solle es Anfang 2013 gekommen sein. Hier sollen im Auftrag des Angeklagten 500 gr. Kokain aus Antwerpen nach Esslingen transportiert worden sein, die dieser sodann in kleineren Einheiten gewinnbringend weiterverkauft haben soll.

Darüber hinaus soll der angeklagte Täter Anfang diesen Jahres drei Kilogramm Amphetamin bestellt haben, die ebenfalls verkauft werden sollten. Tatsächlich solle es jedoch nur zu einer Lieferung von zwei Kilogramm gekommen sein.

Der Angeklagte hat sich bislang mehrfach strafrechtlich bemerkbar gemacht. Er befindet sich seit dem 30. Januar in Untersuchungshaft, nachdem zuvor mit internationalem Haftbefehl gefahndet wurde.

Heute hat das Trierer Landgericht ein Urteil verkündet und den Angeklagten wegen mehrfacher Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und dessen Handel für eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.

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