30 Einbrüche: Staatsanwaltschaft erhebt Anklagen gegen zwei Banden

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TRIER. Die Staatsanwaltschaft Trier hat in zwei Fällen gegen Banden, denen eine Vielzahl von Einbruchsdiebstählen in Wohnhäuser in der Region angelastet wird, jeweils Anklage zum Landgericht Trier erhoben. Den Anklagen liegen intensive Ermittlungen der bei der Kriminaldirektion Trier eingerichteten Ermittlungsgruppe „Banden – Wohnungseinbruchsdiebstahl“ zugrunde.

Gegenstand des ersten Verfahrens sind insgesamt sieben Einbruchsdiebstähle, die nach den im Rahmen der Ermittlungen gewonnenen Erkenntnissen von Mitgliedern einer großen und weit verzweigten Familie mit südosteuropäischen Wurzeln, begangen wurden.

Die Anklage, die zur großen Strafkammer des Landgericht Trier erhoben worden ist, richtet sich gegen das mutmaßliche Oberhaupt der Familie, einen 45 Jahre alten Mann, der in der Verbandsgemeinde Speicher lebt, sowie zwei männliche Verwandte im Alter von 26 und 29 Jahren.

Ihnen werden insgesamt sieben in wechselnder Besetzung begangene Einbruchsdiebstähle in Wohnhäuser in der Region Eifel im Zeitraum von Juli 2014 bis Februar 2015 zur Last gelegt, bei denen vorwiegend Schmuck und Geld entwendet wurde. Die Taten wurden zum Teil unter weiterer Beteiligung weiblicher Angehöriger der Familie begangen. In zwei Fällen blieb es beim Versuch.

Zu den angeklagten Taten gehört unter anderem ein Einbruchsdiebstahl, der am 30. Dezember 2014 in Dudeldorf (Eifelkreis Bitburg-Prüm) begangen wurde. Dort wurden die Täter von den Hauseigentümern überrascht, als diese nach Hause kamen. Dem Bewohnerehepaar gelang es nicht, die Täter an der Flucht mit den gestohlenen Schmuckstücken, Uhren und Münzen zu hindern, weil einer der Angeschuldigten die 65-jährige Frau mit einem Baseballschläger oder einem ähnlichen Schlagwerkzeug auf Kopf und Oberkörper schlug und ihr eine blutende Kopfplatzwunde zufügte, die in einem Krankenhaus ambulant behandelt werden musste.

Der 29-jährige Angeschuldigte, dem die Schläge angelastet werden, ist wegen dieser Tat des schweren räuberischen Diebstahls hinreichend verdächtig. Im Übrigen wird ihm – wie den beiden anderen Angeschuldigten – schwerer Bandendiebstahl und Wohnungseinbruchsdiebstahl vorgeworfen. Darüber hinaus sind weitere Delikte, die einzelnen der Angeschuldigten zur Last gelegt werden, Gegenstand der Anklage, unter anderem Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Ladendiebstahl und gefährliche Körperverletzung.

Zwei der Angeschuldigten waren im Februar 2015 in einem Ort in der Verbandsgemeinde Speicher festgenommen worden. Der dritte Angeschuldigte war aufgrund eines Europäischen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Trier aus den Niederlanden ausgeliefert worden. Die Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sind auch drei weibliche Mitglieder der Familie im Alter von 15, 19 und 20 Jahren hinreichend verdächtig, an einzelnen Taten beteiligt gewesen zu sein. Gegen sie ist Anklage zum Amtsgericht, Jugendschöffengericht, Bitburg erhoben worden. Zwei der weiblichen Angeschuldigten im Alter von 19 und 20 Jahren waren ebenfalls im Februar 2015 festgenommen worden. Der Haftbefehl gegen eine der Angeschuldigten ist inzwischen gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden; die zweite Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Dem zweiten Strafverfahren liegt eine Einbruchsserie im Raum Vulkaneifel und Koblenz zugrunde. Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen 24 Jahre alten Mann aus der Verbandsgemeinde Gerolstein, einen 19-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Mayen und einen Jugendlichen Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Trier erhoben.

Den Angeschuldigten, die aus Südosteuropa stammen und miteinander verwandt sind, wird zur Last gelegt, sich zu einer Bande zusammengeschlossen und im Zeitraum Oktober 2014 bis Januar 2015 in wechselnder Besetzung insgesamt 23 Einbruchsdiebstähle in Wohnhäuser in den genannten Regionen verübt zu haben, wobei es in sechs Fällen beim Versuch blieb. Nach dem Ergebnis der von der Kriminalinspektion Mayen, der Polizeiinspektion Daun und der „Ermittlungsgruppe Banden-Wohnungseinbruchsdiebstahl“ geführten Ermittlungen besteht der hinreichende Verdacht, dass der 24-jährige Angeschuldigte Chef der Bande war, über ein Fahrzeug verfügte und damit gemeinsam mit seinen Mittätern die jeweiligen Tatorte anfuhr.

Dort brachen die Angeschuldigten jeweils in wechselnder Besetzung Türen oder Fenster der jeweiligen Häuser auf und durchsuchten diese nach stehlenswerten Gegenständen. Die Angeschuldigten erbeuteten vorwiegend Bargeld, Schmuck und Elektrogeräte. Der Gesamtschaden liegt im fünfstelligen Euro-Bereich.

Die beiden älteren Angeschuldigten waren im Januar 2015 festgenommen worden. Sie befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Der überwiegend geständige Jugendliche befindet sich auf freiem Fuß.

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2 Kommentare

  1. Facharbeiter sind es wohl aber in einem Metier tätig das wir hier nicht gerne haben möchten.

    Wieso werden die Jugendlichen wieder auf freien Fuss gesetzt , wer garantiert dass sie nicht einfach weitermachen ?

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