Unfall mit zwei Toten – Gericht verhandelt in der nächsten Woche

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TRIER. Ein tragischer Verkehrsunfall, der im April letzten Jahres zwei Menschenleben forderte, hat in der kommenden Woche sein juristisches Nachspiel. Vor dem Jugendschöffengericht wird am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung verhandelt. Angeklagt ist dabei der Unfallverursacher, ein heute 19-jähriger Luxemburger.

Der Angeklagte war am 5. April 2014 mit seinem Fahrzeug von Trier-Quint kommend in Richtung Speicher unterwegs. Mit ihm befanden sich von vier weitere Personen in seinem Audi. Trotz bestehenden Überholverbots soll er in einer Rechtskurve mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit zwei Pkw überholt haben. Beim Wiedereinordnen auf die rechte Fahrbahn soll er bei einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h die Kontrolle über das von ihm geführte Fahrzeug dergestalt verloren haben, dass sich der PKW letztlich mehrfach überschlug und mit einem Baum kollidierte.

Laut dem damaligen Polizeibericht wurde einer der beiden 19-jährigen Beifahrer so schwer verletzt, dass er noch an der Unfallstelle verstarb. Der andere 19-Jährige erlag kurze Zeit später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Zwei 22-jährige Beifahrer und der Fahrer selbst mussten mit schweren Verletzungen in umliegende Krankenhäuser gebracht werden.

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