KAISERSLAUTERN/MARIENTHAL – Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat das eingeleitete Todesermittlungsverfahren nach dem Fund einer leblosen Person in einem Brunnen in Marienthal am 30. September 2025 abgeschlossen.
Tod durch innere Ursache: Kein Fremdverschulden festgestellt
Die Ermittlungen umfassten die Obduktion des 36-jährigen Mannes sowie zusätzliche rechtsmedizinische Zusatzuntersuchungen.
Das Ergebnis dieser Untersuchungen lieferte Klarheit über die Todesursache. Es konnte festgestellt werden, dass der Mann an einer inneren, krankheitsbedingten Ursache verstarb.
Anhaltspunkte für ein gewaltsames Einwirken von außen oder für ein sonstiges Fremdverschulden wurden im Rahmen der Ermittlungen nicht festgestellt.
Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern eingestellt.
Der 36-Jährige war am 30.9.2025 im Rockenhausener Stadtteil Marienthal leblos in einem Brunnen liegend vorgefunden worden.















