BOLLENDORF – Die Folgen des Brandereignisses vom 13. Mai auf dem Gelände eines Handwerkszentrums in Bollendorf-Weilerbach beschäftigen weiterhin die Behörden. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord reagierte am 21. Mai mit einer sofort vollziehbaren mündlichen Anordnung gegen den Eigentümer.
Um eine Gefährdung zu minimieren, wurde die unverzügliche Absperrung sowie der Rückbau durch ein Fachunternehmen gefordert. Bei Nichterfüllung drohte ein Zwangsgeld von 10.000 Euro. Inzwischen hat eine zertifizierte Spezialfirma aus Olpe die Arbeit vor Ort aufgenommen und entsorgt das asbesthaltige Material.
Spezialverfahren sichert das Betriebsgelände
Das beauftragte Unternehmen setzt auf dem Areal spezielle Verfahren ein, um eine Freisetzung von Schadstoffen zu verhindern. Aktuell wird auf dem gesamten Betriebsgelände ein Faserbindemittel aufgetragen. Diese Maßnahme soll die gefährlichen Asbestfasern effektiv binden. Aufgrund der Dringlichkeit der Arbeiten wurde vereinbart, dass die Einsätze auch am kommenden Feiertag ohne Unterbrechung fortgeführt werden. Parallel dazu weiten die Experten die Absperrungen rund um das Handwerkszentrum weiter aus. Die genaue Gesamtdauer des Rückbaus ist noch unbestimmt.
Zuständigkeitsstreit um die Außenbereiche
Während die Sanierung auf dem Kerngelände läuft, sorgt die Reinigung der angrenzenden Drittflächen für bürokratischen Stillstand. Die SGD Nord verwies den zuständigen Entsorgungsverband A.R.T. und die Kreisverwaltung bereits Ende Mai auf ihre gesetzliche Pflicht zur Räumung der gefährlichen Abfälle. Da eine Umsetzung bisher ausblieb, wurde nun die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Die Entsorgung dieser Abfälle fällt rechtlich in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung und duldet nach Ansicht der SGD Nord keinen Aufschub mehr.


















