Nach Messerattacke in Kinderbeuern: 21-Jähriger wegen Schuldunfähigkeit in Psychiatrie eingewiesen

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Foto: dpa-Archiv

TRIER – Im Prozess um einen lebensgefährlichen Messerangriff im Kreis Bernkastel-Wittlich hat das Landgericht Trier am Dienstag eine Entscheidung getroffen.

Der 21-jährige Angeklagte wurde vom Vorwurf der strafrechtlichen Schuld freigesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann im September 2025 einen ehemaligen Schulfreund in dessen Wohnung in Kinderbeuern aufgesucht hat. Dort attackierte er das Opfer mit Pfefferspray und verletzte es durch zwei Messerstiche in den Rücken lebensgefährlich.

Medizinisches Gutachten attestiert schwere psychische Erkrankung

Trotz der Schwere der Tat folgte der vorsitzende Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Ein umfassendes medizinisches Gutachten bescheinigte dem Angeklagten eine ausgeprägte Schizophrenie. Zum Tatzeitpunkt litt der damals 20-Jährige unter starken Wahnvorstellungen und fühlte sich verfolgt sowie vergiftet. Diese Fehleinschätzung der Realität führte dazu, dass der junge Mann nicht mehr normal entscheiden konnte und somit als schuldunfähig gilt.

Unbefristete Unterbringung zum Schutz der Allgemeinheit

Da von dem Beschuldigten laut Einschätzung von Gutachtern und Justiz weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Bevölkerung ausgeht, ist eine stationäre Behandlung zwingend erforderlich.

Nach seiner Festnahme in Trier, bei der er erheblichen Widerstand leistete, erfolgt nun die Überstellung in eine Spezialklinik. Der Richter betonte in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich die Tragweite dieser Entscheidung. Die Maßnahme ist zeitlich nicht gedeckelt und bleibt im Zweifel bis zum Lebensende des Mannes bestehen.

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