TRIER/OLZHEIM/HETZERATH – Beamte des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) Mainz und der Schwerlastkontrollgruppe des PP Trier führten am Mittwoch und Donnerstag der KW 46 Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs durch und deckten dabei gravierende Verstöße auf.
Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und Überlänge
Am Mittwoch wurde auf der B 51 bei Olzheim ein 6-achsiger niederländischer Heutransport kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass der Fahrer (NL) zwar einen deutschen Führerschein besaß, die für den Lkw notwendigen Klassen C und CE jedoch seit Februar 2018 abgelaufen waren. Zusätzlich wurde eine Überlänge des Lkw-Zuges von 19,27 Metern (erlaubt: 18,75m) festgestellt. Die Weiterfahrt wurde untersagt, bis ein Ersatzfahrer den Lkw übernahm. Gegen den Fahrer wurden ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen der Überlänge eingeleitet; zudem droht ein Verfahren zur Einziehung des Frachterlöses.
Illegale Abfallverbringung von Kerzenresten
Am Donnerstag wurde auf der A 1 bei Hetzerath ein Lkw mit Kerzenresten und Kerzenwachs aus Frankreich kommend gestoppt. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der Transport nicht mit dem erforderlichen A-Schild gekennzeichnet und der Fahrer nicht im Besitz der notwendigen Erlaubnis nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz war.
Da zudem eine wichtige Notifizierung für grenzüberschreitende Abfallverbringung fehlte, wurde der Transport als illegal eingestuft. Neben Verstößen gegen die Sozialvorschriften erwarten die Verantwortlichen nun ein Strafverfahren wegen der illegalen Abfallverbringung und mehrere Kontrollberichte an die zuständigen Behörden.














