Radfahrer auf Konrad-Adenauer-Brücke umgemäht – Sportwagenfahrer flüchtet einfach!

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Blick auf eine Brücke in Trier mit mehreren Autos; in der Ferne ist ein Sportwagen unscharf zu erkennen – Symbolbild für den Unfall eines Radfahrers mit anschließender Fahrerflucht.
Symbolbild: Auf der Konrad-Adenauer-Brücke kam es zu einem Unfall zwischen einem Radfahrer und einem flüchtigen Sportwagen.

Trier, 18.09.2025 – Aufregung am Donnerstagmittag in Trier: Gegen 12:40 Uhr kam es in der Aulstraße zu einem gefährlichen Verkehrsunfall. Ein bislang unbekannter Autofahrer überholte einen Radfahrer mit viel zu geringem Seitenabstand – mit schlimmen Folgen.

Radfahrer stürzt – Autofahrer haut ab

Der Radfahrer, der in Richtung Konrad-Adenauer-Brücke unterwegs war, verlor durch das enge Überholmanöver die Kontrolle und stürzte. Dabei zog er sich leichte Verletzungen zu.

Doch anstatt anzuhalten und Hilfe zu leisten, fuhr der Autofahrer einfach weiter. Nach Angaben von Zeugen soll es sich bei dem Fahrzeug um einen auffälligen gelben Sportwagen – vermutlich einen Ford Mustang oder Chevrolet Camaro mit schwarzer Motorhaube – gehandelt haben.

Polizei ermittelt – Zeugen gesucht

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet dringend um Hinweise:

  • Wer hat den Unfall beobachtet?

  • Wem ist ein entsprechender gelber Sportwagen aufgefallen?

Jede noch so kleine Beobachtung könne wichtig sein, um den flüchtigen Fahrer zu identifizieren.

Hintergrund: Gefahr durch zu geringen Abstand

Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, weil Autos Radfahrer mit zu geringem Abstand überholen. Dabei schreibt die Straßenverkehrsordnung klar vor: Mindestens 1,5 Meter Abstand innerorts sind Pflicht, außerhalb sogar 2 Meter.

Fazit

Der Radfahrer hatte bei diesem Unfall Glück im Unglück. Die Polizei hofft nun auf Hinweise aus der Bevölkerung, um den skrupellosen Fahrer des Sportwagens zu fassen.

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3 Kommentare

  1. Unfallflucht ist kein Kaverliersdelikt sonder einfach verantwortungslos und feige!

    Rechts und links der Brücke ist ein Radweg.

    Ich nütze ihn selbst regelmäßig!

  2. Und wer als Radfahrer vorhandene Radwege nicht nutzt, gehört mit einem Bußgeld wegen Verkehrsbehinderung bestraft. Wenn jemand mit seinem Drahtesel auf der Straße rumgurkt, obwohl ein teuer angelegter Radweg vorhanden ist, sollte im Falle eines Unfalls mindestens eine Teilschuld bekommen. Von der Dummheit und Ignoranz des Radfahrers abgesehen ist es halt auch ein No-Go nach einem Unfall einfach weiter zufahren.

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