++ Blitzer Region Trier: Hier gibt es heute Kontrollen ++

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Blitzer-Service: Blitzer-Warnungen für die Region Trier
Blitzer-Service Region Trier. Foto: lokalo.de

TRIER. Blitzer Region TrierUnser täglicher Blitzerservice für die Region Trier – Luxemburg – Saarland. An folgenden Standorten nimmt die Polizei heute Geschwindigkeitsmessungen und Radarkontrollen in der Region vor. 

Blitzer am Donnerstag, 13.03.2025:

▶  BLITZER DER POLIZEI TRIER:*

  • B419, Wasserliesch
  • B51, Stadtkyll
  • B41, Niederbrombach
  • A602, Trier
  • B51, Esslingen

▶  BLITZER IN LUXEMBURG:

  • Mittags: Aspelt, Munnerëferstross
  • Mittags: Helmdange, route de Luxembourg
  • Mittags: Koetschette, N 23 – route de Martelange

▶ BLITZER IM SAARLAND:*

  • B 51, zwischen Saarhölzbach und Merzig
  • B 41, zwischen Neunkirchen und Oberlinxweiler
  • BAB 6, zwischen AD Saarbrücken und AK Neunkirchen

* Das Ordnungsamt Trier und die Polizeistationen der Region weisen darauf hin, dass darüber hinaus auch an anderen Stellen Kontrollen erfolgen können.

▶ Blitzer-Karten:

Karte: B419, Wasserliesch

B51, Stadtkyll

Karte: K41, Niederbrombach, Oberbrombach

Karte: A602, Trier

 

 

▶ Neuigkeiten  zu „Ampelblitzern“ in Trier

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DAS ORIGINAL: Der tägliche Lokalo.de Blitzerservice am frühen Morgen – Immer täglich aktuell für die Region Trier-Luxemburg-Saarland

Die Konsequenzen des Rasens

Ob innerorts, außerorts oder auf der Autobahn – die Folgen von Geschwindigkeitsübertretungen können schwerwiegend sein. Hier eine Übersicht der rechtlichen Konsequenzen:

Bußgelder innerorts:

Überschreitung (innerorts)Bußgeld (Euro)PunkteFahrverbot
bis 10 km/h58,50 €0nein
11 – 15 km/h78,50 €0nein
16 – 20 km/h98,50 €0nein
21 – 25 km/h143,50 €1nein
26 – 30 km/h208,50 €1(1 Monat)*
31 – 40 km/h288,50 €21 Monat
41 – 50 km/h428,50 €21 Monat
51 – 60 km/h591,50 €22 Monate
61 – 70 km/h738,50 €23 Monate
über 70 km/h843,50 €23 Monate

* Ein Fahrverbot droht in der Regel nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren sind.

Bußgelder außerorts:

Überschreitung (außerorts)Bußgeld (Euro)PunkteFahrverbot
bis 10 km/h48,50 €0nein
11 – 15 km/h68,50 €0nein
16 – 20 km/h88,50 €0nein
21 – 25 km/h128,50 €1nein
26 – 30 km/h178,50 €1(1 Monat)*
31 – 40 km/h228,50 €1(1 Monat)*
41 – 50 km/h348,50 €21 Monat
51 – 60 km/h508,50 €21 Monat
61 – 70 km/h633,50 €22 Monate
über 70 km/h738,50 €23 Monate

* Ein Fahrverbot droht in der Regel nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren sind.

Geblitzt worden? Wie es jetzt weiter geht!

Wer zu schnell unterwegs ist, muss mit Post von der Bußgeldstelle rechnen. Doch wie lange dauert es eigentlich, bis der Strafzettel im Briefkasten landet?

Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhält der Kfz-Halter in der Regel einen Bußgeldbescheid samt Blitzerfoto per Post. Die Zustellung dauert meist zwischen zwei und drei Wochen. Doch Vorsicht: Je nach Behörde, Zusteller und Art des Messgeräts kann es auch länger dauern.

Der Strafzettel selbst wird zwar schnell versendet, aber bis der Bußgeldbescheid eintrifft, können bis zu drei Monate vergehen. In Ausnahmefällen kann es sogar bis zu sechs Monate dauern!

Wer geblitzt wurde, sollte also Geduld haben und regelmäßig seinen Briefkasten checken.

In der Regel hat eine Ordnungswidrigkeit eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Das bedeutet konkret, dass die sogenannte Verfolgungsverjährung genau drei Monate nach der Tat eintritt. Dies ist laut § 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt:

Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Eine Verjährung beginnt zunächst mit Beendigung der ordnungswidrigen Handlung.

  • Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können also verjähren. Das bedeutet, dass Sie nach einer bestimmten Zeit keinen Bußgeldbescheid mehr erhalten dürfen. Diese Frist beträgt in der Regel drei Monate. Wichtig ist: Der Tag des Verstoßes zählt bei der Berechnung der Frist mit. Wenn Sie also am 13. April einen Verstoß begangen haben, endet die Frist am 12. Juli.“

Wichtige Hinweise:

  • Es ist wichtig zu wissen, dass es Ausnahmen von der dreimonatigen Verjährungsfrist geben kann. Diese können zum Beispiel durch einen Anhörungsbogen verlängert werden.
  • Ebenfalls sollte man wissen, dass die Vollstreckungsverjährung, nach erlassenem Bußgeldbescheid, sich von der hier beschriebenen Verfolgungsverjährung unterscheidet.
  • Bei hohen Bußgeldern können andere Verjährungsfristen gelten.

 

 

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