KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag entschieden: Veranstalter gewinnorientierter Großveranstaltungen wie Hochrisikospiele der Fußball-Bundesliga können für den polizeilichen Mehraufwand zur Kasse gebeten werden. Die Verfassungsbeschwerde der Deutschen Fußball Liga (DFL) wurde abgewiesen. Die Regelung des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes (§ 4 Abs. 4 BremGebBeitrG), die eine Gebühr für zusätzliche Polizeieinsätze bei gewaltgeneigten Veranstaltungen vorsieht, ist laut Gericht verfassungsgemäß.
Hintergrund des Falls
Die Entscheidung betrifft vor allem sogenannte Hochrisikospiele, bei denen aufgrund rivalisierender Fangruppen ein erhöhter Einsatz von Polizeikräften notwendig ist. Konkret geht es um ein Spiel zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV im Jahr 2015. Wegen der befürchteten Gewalteskalation wurden umfangreiche Polizeikräfte aus verschiedenen Bundesländern eingesetzt. Im Anschluss stellte die Bremer Polizei der DFL einen Gebührenbescheid in sechsstelliger Höhe aus.
Die DFL klagte gegen die Gebührenregelung, berief sich auf eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 GG). Nachdem das Bundesverwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Bremen bereits die Rechtmäßigkeit der Gebühren bestätigt hatten, zog die DFL vor das Bundesverfassungsgericht.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Die Karlsruher Richter erklärten, dass die Gebührenregelung zwar in die Berufsfreiheit eingreift, dieser Eingriff jedoch gerechtfertigt sei. Ziel der Regelung sei es, die Kosten für Polizeieinsätze auf die Veranstalter zu verlagern, die von den Spielen finanziell profitieren. Somit werde nicht die Allgemeinheit durch Steuergelder belastet, sondern diejenigen, die den polizeilichen Mehraufwand verursachen.
Die Norm sei auch verhältnismäßig und klar definiert. Sie richte sich nur an Veranstalter von Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen, die typischerweise einen erheblichen polizeilichen Mehraufwand erfordern. Veranstaltungen ohne Gewinnorientierung oder ohne erhöhte Gewaltgefahr seien davon ausgenommen.
Bedeutung des Urteils
Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für die Veranstaltungsbranche haben. Insbesondere Fußballspiele der Bundesliga, die aufgrund von Gewaltpotenzial regelmäßig hohe Polizeikosten verursachen, werden weiterhin mit Gebühren belastet. Für die DFL bedeutet dies, dass sie künftig stärker auf die Kostenkontrolle bei Hochrisikospielen achten muss. Kritiker befürchten jedoch, dass die Gebühren letztlich an die Vereine oder Fans weitergegeben werden könnten.
Das Bundesverfassungsgericht betonte, dass die Belastung der Veranstalter nicht unverhältnismäßig sei. Sie trügen nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten, und die Regelung sei verfassungskonform ausgestaltet. Mit diesem Urteil hat das Gericht erneut klargestellt, dass Sicherheit bei gewinnorientierten Großveranstaltungen keine reine öffentliche Aufgabe ist.
Richtig so!
Warum müssen sich überhaupt Polizisten in den Tumult begeben? Warum soll der Steuerzahler die Kosten stemmen?
Bei keiner anderen Sportart ist ein solches Aufgebot überhaupt notwendig. In keiner anderen Sportart werden solche Gehälter gezahlt. Geld ist dementsprechend vorhanden.
Private Security, wie bei anderen Veranstaltungen schon länger üblich, wäre durchaus auch eine Möglichkeit zur Entlastung der Polizei.
Es „verblüfft“ mich seit Jahrzehnten schon, wieso wir Steuerzahler die Polizei-Einsätze zur gegenseitigen Sicherung besoffener Randalierer und Gefahrenabwehr für normale Menschen, zahlen müssen. Wen ich nur schon die verharmlosenden Bezeichnungen „Fan“ und „Ultras“ für diese Schwachmaten höre, wird mir übel. Die Entscheidung des Gerichtes ist völlig in Ordnung, nur sollte sie zwingend für die ganze BRD gelten und nicht Bundesländersache sein. Das wird doch wieder in ein Hickhack ausarten, welches Bundesland sich dafür oder dagegen entscheidet.
@ Jekyll
ich stimme Ihnen zu möchte aber auf den wichtigen Aspekt „Brot und Spiele “ hinweisen. Genau wie im alten Rom mit den „Spielen“ erfüllt der Fussball mit seinen modernen Gladiatoren und dem damit einhergehenden Theater (hat Kimmich heute gepupt…u.s.w.) für die Herrschenden eine wichtige Funktion
Sprach der König zum Bischof:: “ Halt Du sie dumm, ich halt sie arm. “ Der Fussball inkl. des ganzen Theaters drumherum nimmt hinsichtlich dem ersten Aspekt sicherlich eine wichtige Funktion ein, deshalb wurden meiner Einschätzung nach die im Artikel beschriebenen Einsätze bisher immer bezahlt.
Das Urteil interpretiere ich dahingehend, dass die Kohle überall ausgeht. Wir stehen hier in der Gesamtheit vor der Pleite ….
In dem Zusammenhang wäre es auch mal an der Zeit dem Kuschelkurs gegen Graphitischmierer ein Ende zu bereiten, die dämlichen ULTRA schmierereien die überall angebracht werden zeigen schon wie unterbelichtet die Klientel ist die überall diesen Käse hinschmiert. Die Allgemeinheit oder der Hausbesitzer muss dann für den Vandalismus dieser Trottel zahlen, die übrigens tendenziell eher dem linksgrünen Milieu angehören.
ENDLICH!
btw: bin seit meiner Kindheit HSV-Fan und fahre öfter in die alte Heimat (Hoffnung auf Aufstieg😊).
Warum soll der Steuerzahler die Polizei finsnzieren, die bei den Nordderbys und ähnlichen „Spielen“ den Kopf hinhält?